Bundesprogramm rehapro

Förderung

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“ ist am 04. Mai 2018 im Bundesanzeiger unter den Fundstellen BAnz AT 04.05.2018 B1 erschienen. Sie ist unter Downloads abrufbar.

Änderungsbekanntmachungen

Am 20. Juni 2018 ist im Bundesanzeiger unter der Fundstelle BAnz AT 20.06.2018 B5 eine Änderungsbekanntmachung zu der Förderrichtlinie veröffentlicht worden. Die zweite Änderungsbekanntmachung erfolgte am 19.05.2022. Diese sind unter Downloads abrufbar.

Insbesondere folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Die Ausrichtung des Förderprogramms auf neue Erkenntnisse wird konkretisiert.
  • Für Personal, das direkt bei den antragsberechtigten Jobcentern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung tätig ist, können die entsprechenden Personal- und Sachausgaben verwaltungsvereinfachend nach den im gesetzlichen Aufgabenbereich gültigen Verfahren geltend gemacht werden.
  • Nicht erfolgsabhängige Honorare, z. B. Honorare für ärztliche Diagnosen und Gutachten zur Feststellung der Zugehörigkeit zur Zielgruppe oder für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, sind durch die Änderung der Förderrichtlinie nunmehr explizit als zuwendungsfähig ausgewiesen.

Förderaufrufe

  • Der dritte Förderaufruf wurde am 08.07.2022 im Bundesanzeiger unter der Fundstelle BAnz AT 08.07.2022 B3 veröffentlicht.
  • Der zweite Förderaufruf wurde am 25. Mai 2020 im Bundesanzeiger unter der Fundstelle BAnz AT 25.05.2020 B3 veröffentlicht.
  • Der erste Förderaufruf wurde am 04. Mai 2018 im Bundesanzeiger unter der Fundstelle BAnz AT 04.05.2018 B2 veröffentlicht.

Die Förderaufrufe stehen im Downloadbereich zur Verfügung.