Bundesprogramm rehapro

Aktuelles

Abwesenheit zwischen den Jahren

Die Fachstelle rehapro wird im Zeitraum vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 nicht erreichbar sein. In dringenden Fällen können Sie Ihr Anliegen per E-Mail an uns richten (fachstelle-rehapro@kbs.de), wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Ab dem 02.01.2025 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. 

Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro - Zweiter Förderaufruf“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro - Zweiter Förderaufruf“ veröffentlicht. Darin werden alle 48 Modellprojekte vorgestellt, die im Rahmen des zweiten Förderaufrufs zum Bundesprogramm rehapro gefördert werden. Sie enthält außerdem einen Überblick über die Ziele und Rahmenbedingungen des Bundesprogramms.

Im Rahmen von rehapro werden viele innovative Ansätze in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Nachsorge für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erprobt, um ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten. Ziel ist es, wirksame Ansätze zu identifizieren und sie im Regelgeschäft der Jobcenter und Rentenversicherungsträger zu verstetigen, sodass alle Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen davon profitieren können.

Die Broschüre steht Ihnen als barrierefreie Datei unter Downloads zur Verfügung. Druckexemplare (Bestell- bzw. Artikelnummer A235) können bestellt werden unter:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/broschuere-rehabilitation-foerdern-staerken-besser-machen-veroeffentlicht.html

Dritter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

08. Juli 2022

Der dritte Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro wurde heute im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.07.2022 B3) veröffentlicht.

Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und Chance, dass das BMAS den gesetzlichen Auftrag aus § 11 SGB IX mit dem Bundesprogramm rehapro umsetzt und Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchführt.

Der dritte Förderaufruf baut organisatorisch und inhaltlich auf den Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf. Die folgenden drei Themenfelder ergänzen inhaltliche Impulse zur Ausrichtung der Modellprojekte:

  • Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung
  • Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern
  • Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Prävention und Rehabilitation, z. B. durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren

Weitere Anregungen sind dem Begleitschreiben zum dritten Förderaufruf zu entnehmen. Die Förderdauer der Projekte des dritten Förderaufrufs beträgt bis zu vier Jahre.

Interessierte Antragsberechtigte gemäß Nummer 5.2. der Förderrichtlinie (Jobcenter im Sinne von § 6d SGB II und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI) können ihre aussagekräftigen Projektskizzen bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen.

Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ zum Bundesprogramm rehapro veröffentlicht.

„Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ Diese Broschüre stellt alle Projekte vor, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs des Bundesprogramms rehapro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden.
55 verschiedene Modellprojekte werden beschrieben, die von persönlichen Gesundheitslotsen über Leistungen in Rehahäusern bis zu Unterstützung kleiner Unternehmen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement reichen.
Rehapro nimmt Menschen in den Blick, die nicht nur vorübergehende gesundheitliche Einschränkungen haben. Durch das Erproben innovativer Konzepte sollen neuen Wege gefunden werden, die Erwerbsfähigkeit dieser Menschen zu verbessern oder zu erhalten.

Die Broschüre steht Ihnen als barrierefreie Datei sowie als für den Selbstausdruck optimierte Datei unter Downloads zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, ein oder mehrere gedruckte Exemplare (Bestell- bzw. Artikelnummer A233) über den Publikationsversand der Bundesregierung unter folgendem Link zu bestellen:

https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a233-broschure-rehapro.html

Zweiter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

25. Mai 2020

Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der zweite Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro gestartet.

Das BMAS setzt mit dem Bundesprogramm rehapro den Auftrag aus § 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Ziel des Programms ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Langfristig soll der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.

Die besonderen Umstände aufgrund der Corona-Pandemie führen derzeit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu großen Herausforderungen. Auch die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind wegen der aktuellen Entwicklungen mit besonderen Aufgaben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konfrontiert. Momentan ist es nicht absehbar, welche zukünftigen Entwicklungen sich noch ergeben und wie sich diese auf die weitere Umsetzung des Bundesprogramms rehapro auswirken.

Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und auch eine Chance, den gesetzlichen Auftrag aus § 11 SGB IX zu erfüllen und innovative Ansätze mit Modellprojekten zur Stärkung der Rehabilitation zu erproben. Daher hat sich das BMAS entschieden, den zweiten Förderaufruf zu starten.

Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum ermöglicht. Die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen.

Newsletter zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

18. Newsletter, 17. Mai 2024

Modellprojekte des dritten Förderaufrufs gestartet

Die Modellprojekte des dritten Förderaufrufs sind Anfang 2024 erfolgreich gestartet. Insgesamt werden hier 20 Projekte umgesetzt: 6 im SGB II-Bereich und 14 im SGB VI-Bereich. Das Fördervolumen der bewilligten Projekte beträgt rund 63 Mio. Euro und die Förderdauer bis zu vier Jahre.

Das BMAS hat die Projekte des dritten Förderaufrufs am 27. Februar 2024 in einer virtuellen Kick-off-Veranstaltung begrüßt. Die Teilnehmenden erhielten zunächst einen Überblick zum Bundesprogramm rehapro und seinen Zielen. Des Weiteren hat die Arbeitsgemeinschaft der Programmevaluation über ihre Arbeit informiert und die Bedeutung ihrer Zusammenarbeit mit den rehapro-Projekten hervorgehoben. Außerdem wurde über die rehapro-Öffentlichkeitsarbeit informiert. Schließlich haben die Jobcenter und Rentenversicherungsträger ihre Modellprojekte vorgestellt und hatten Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen. In einer Informationsveranstaltung der Fachstelle rehapro am 16. April 2024 standen administrative und zuwendungsrechtliche Aspekte bei der Umsetzung der Projekte im Mittelpunkt.

Das BMAS wünscht allen Modellprojekten des dritten Förderaufrufs einen guten Start und viel Erfolg!

Zweite Fachkonferenz rehapro

Vom 14. bis 15. März 2024 fand an der Universität Duisburg-Essen unter dem Titel „Soziale Innovationen für die Teilhabe am Arbeitsleben“ die zweite Fachkonferenz rehapro statt, die von der Arbeitsgemeinschaft der Programmevaluation ausgerichtet wurde und sich insbesondere an die wissenschaftlichen Begleitungen der Projekte richtet. Insgesamt nahmen über 120 Personen aus allen drei Förderaufrufen teil: neben den wissenschaftlichen Begleitungen waren auch Projektleitungen, die Kontaktstellen rehapro bei der BA und der DRV, die Fachstelle rehapro und Mitglieder des Beirats rehapro vor Ort vertreten.

In zwei Plenarvorträgen von Prof. Dr. Jürgen Howaldt (TU Dortmund) und Dr. Judith Terstriep (Westfälische Hochschule WH) wurde zunächst die wachsende Bedeutung und Bewertung sozialer Innovationen herausgehoben. Im Anschluss standen rund 40 Modellprojekte im Mittelpunkt, deren Arbeitsstand und Zwischenergebnisse während der zwei Tage in thematisch gegliederten Workshops diskutiert wurden. Die rehapro-Community nutzte außerdem die Gelegenheit, die Modellprojekte des dritten Förderaufrufs willkommen zu heißen, die ihre innovativen Ansätze in einer Posterausstellung präsentierten.

Der intensive Austausch zwischen beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, den Projektumsetzenden und weiteren Expertinnen und Experten lieferte wertvolle Erkenntnisse zur Umsetzung, zu den Erfolgsbedingungen und den Wirkungen der Projekte in den verschiedenen Rechtskreisen. Mit der Fachkonferenz wurde der gemeinsame Lern- und Erkenntnisprozess aller Beteiligten erfolgreich weiter vorangetrieben. Die Dokumentation der Vorträge findet sich auf der Webseite der Programmevaluation.

Reha-Kolloquium 2024

Vom 18. bis 20. März 2024 fand in Bremen das jährliche Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium von DRV und DRGW unter dem Titel „Nachhaltigkeit und Teilhabe: ökologisch - ökonomisch - sozial“ statt. Über 1.600 Teilnehmende waren in diesem Jahr dabei, um über die Etablierung zukunftsfähiger Teilhabestrategien in der Reha-Landschaft zu diskutieren.

Wie im vergangenen Jahr war das Bundesprogramm rehapro auch dieses Mal stark vertreten: So fanden in der Messe Bremen acht Veranstaltungen ausschließlich zu rehapro und seinen Projekten statt; ein Teil davon wurde auch online übertragen. In verschiedenen Sessions wurden insgesamt mehr als 50 Einzelbeiträge zu rehapro vorgestellt. Bei den Poster-Präsentationen war rehapro mit neun wissenschaftlichen Postern beteiligt, in einem eigenen prominenten Bereich präsentierten sich zudem die Modellprojekte des dritten Förderaufrufs.

Besonders gefreut hat uns, dass das rehapro-Poster zum Modellprojekt „BETA-MeH - Bedarfsfokussierte Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen“
den dritten Platz des Poster-Wettbewerbs belegt hat.

Die Fachstelle rehapro hat das Bundesprogramm auch in diesem Jahr mit einem Info-Stand in der Ausstellungshalle vertreten. Hier herrschte während der drei intensiven Kongresstage reger Andrang - die mitgebrachten Broschüren, Notizbücher, Postkarten und Give-aways waren am Ende fast vollständig vergriffen.

Insgesamt zeigte sich mit der starken Beteiligung der rehapro-Projekte und der hohen Resonanz das weiterhin große Interesse am Bundesprogramm rehapro.

17. Newsletter, 20. Dezember 2023

Stand dritter Förderaufruf

Die Bewilligung der Förderanträge des dritten Förderaufrufs ist abgeschlossen. Am dritten Förderaufruf nehmen insgesamt 20 Modellprojekte teil: 6 Projekte aus dem SGB IIBereich und 14 Projekte aus dem SGB VI-Bereich. Die Projekte werden Anfang 2024 starten.


Von der durch das Bundesministerium der Finanzen ausgesprochenen Haushaltssperre war das Bundesprogramm rehapro nur vorübergehend betroffen, da sich das BMAS erfolgreich für eine Ausnahmegenehmigung stark gemacht hatte. Die Modellprojekte des dritten Förderaufrufs konnten somit wie vorgesehen bewilligt werden. Mittlerweile wurde die Haushaltssperre aufgehoben.

Reha-Kolloquium 2024

„Nachhaltigkeit und Teilhabe: ökologisch - ökonomisch - sozial“ lautet das Kongressmotto des 33. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums, das vom 18. bis 20. März 2024 in der Messe Bremen stattfindet. Das Bundesprogramm rehapro wird hier wie in den letzten Jahren stark vertreten sein. Über 50 rehapro-Modellprojekte und ihre wissenschaftlichen Begleitungen haben einen Beitrag eingereicht und wollen sich mit einem Poster, Vortrag oder anderen Veranstaltungsformat am wissenschaftlichen Programm beteiligen. Alle Modellprojekte des dritten Förderaufrufs werden sich inhaltlich mit einem Poster präsentieren.

Weiterführende Informationen und aktuelle Entwicklungen rund um den Kongress sind zu finden unter Reha-Kolloquium 2024.

Antistigma-Preis 2023 für rehapro-Projekt L.IGA

Der Antistigma-Preis der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) und des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit ging in diesem Jahr an das rehapro-Projekt Lichtenberger Initiative für Gesundheit und Arbeit (L.IGA) des Jobcenters Berlin Lichtenberg.

Mit dem Antistigma-Preis wurde das Projekt L.IGA für sein Engagement für die gesellschaftliche Integration psychisch erkrankter Menschen gewürdigt. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Entstigmatisierung psychisch erkrankter Menschen im Arbeitskontext.

Das BMAS gratuliert allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Projekts ganz herzlich zu dieser wichtigen Auszeichnung. Die Pressemitteilung sowie weitere Informationen zum Antistigma-Preis finden Sie hier: Antistigma-Preis 2023

16. Newsletter, 29. Juni 2023

Vernetzungstreffen erster und zweiter Förderaufruf

Am 13. und 14. Juni 2023 fand das Vernetzungstreffen für die 102 Modellprojekte des ersten und zweiten Förderaufrufs im Hannover Congress Centrum statt. Teilgenommen haben über 200 Vertreterinnen und Vertreter der Jobcenter und Rentenversicherungsträger sowie ihrer Kooperationspartner, des Beirats rehapro, der Arbeitsgemeinschaft Programmevaluation, der Fachstelle rehapro und des BMAS.

Herr Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS, führte mit einem Vortrag per Videoübertragung in die Veranstaltung ein. Er dankte allen Mitarbeitenden in den rehaproProjekten für Ihr großes Engagement bei der Umsetzung der Modellprojekte. Zudem ging er auf aktuelle Herausforderungen im Bereich der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge ein, stellte die Besonderheiten und den aktuellen Umsetzungsstand des Bundesprogramms dar und betonte die Wichtigkeit der Erkenntnisse für eine mögliche Übertragbarkeit und Verstetigung wirksamer Ansätze.

Beim anschließenden Speed-Dating hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, sich näher kennenzulernen und zu verschiedenen Themen auszutauschen. Am Nachmittag berichteten Frau Dr. Nancy Reims vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Herr Dr. Marco Streibelt von der DRV Bund über wichtige Themen in der Reha-Forschung aus Sicht ihrer jeweiligen Institution. In den darauffolgenden Workshops haben die Projektmitarbeitenden ihr Modellprojekt kurz vorgestellt und diesbezügliche Fragen beantwortet. Außerdem haben sich alle Modellprojekte des ersten und zweiten Förderaufrufs im Rahmen einer Posterausstellung präsentiert.

Zum Ausklang des ersten Tages hatten die Teilnehmenden im Rahmen einer Abendveranstaltung die Möglichkeit zum weiteren Austausch und zur Vernetzung, z. B. beim gemeinsamen Abendessen oder dem „Zitronenspiel 2.0“: Hier galt es sich zu Teams zusammenzufinden und einen Slogan für rehapro zu entwickeln, was mit viel Spaß und kreativen Ideen umgesetzt wurde.

Am zweiten Veranstaltungstag konnten die Teilnehmenden ausgewählte Modellprojekte der beiden Förderaufrufe intensiver kennenlernen. In insgesamt 16 Workshops mit 36 Impulsvorträgen haben sich die einzelnen Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten vorgestellt. Dazu gehörten u. a. die Themen Prävention, Reha-Zugang, Betroffenenorientierung und ganzheitliche Betreuung, Fallmanagement oder Nachsorge. Anschließend gab es ausreichend Zeit für Nachfragen und Diskussion, die rege genutzt wurde.

Den Abschluss des Vernetzungstreffens bildete das Diskussionsforum „Auf dem Weg zur Verstetigung“. In seinem Einführungsvortrag betonte Herr Andreas Flegel (BMAS) die Bedeutung des gemeinsamen Lern- und Erkenntnisprozesses im Rahmen von rehapro und erläuterte die Schritte auf dem Weg zur Verstetigung wirksamer Ansätze sowie die verschiedenen Ebenen der Verstetigung. Im Anschluss stellten Frau Susanne Aßmann-Horny (Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Modellprojekt „proFis“), Frau Simona Hansen (Jobcenter Märkischer Kreis, Modellprojekt „PRO AKTIV“), Frau Vera Kleineke (Umsetzungsberaterin der DRV Nord) und Herr Eric Wiemer (Jobcenter StädteRegion Aachen, Modellprojekt „rehapro Euregio“) erste Erkenntnisse aus ihren Projekten vor. Frau Katharina Fecher, Leiterin der Kontaktstelle bei der DRV Bund, präsentierte die Ebenen der Verstetigung aus Sicht der Kontaktstelle. Schließlich wurden mögliche Rahmenbedingungen diskutiert und auf die Fragen der Teilnehmenden eingegangen.

Das Vernetzungstreffen war aus Sicht des BMAS ein großer Erfolg. Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Interesse und ihre Mitgestaltung und freuen uns schon auf das Vernetzungstreffen im nächsten Jahr für die Modellprojekte aller drei Förderaufrufe.

Förderentscheidung zum dritten Förderaufruf

Die Entscheidung zur Förderung von Modellprojekten im Rahmen des dritten Förderaufrufs zum Bundesprogramm rehapro ist im Frühjahr erfolgt. Die Jobcenter und Rentenversicherungsträger hatten Förderanträge für insgesamt 23 Modellprojekte eingereicht, davon 8 aus dem SGB II-Bereich und 15 aus dem SGB VI-Bereich. Die Fachstelle rehapro und der Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund sowie der Beirat rehapro haben ihre Förderempfehlung zu den Modellprojekten abgegeben. Auf Basis dieser Empfehlung hat das BMAS entschieden, 7 Projekte im SGB II-Bereich und 14 im SGB VI-Bereich grundsätzlich für die Förderung vorzusehen. Je ein Modellprojekt im SGB II- und SGB VI-Bereich wurde nicht zur Förderung vorgesehen.

Die Förderanträge werden derzeit durch die Fachstelle rehapro bzw. den Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund vertieft geprüft. Anschließend werden die Antragstellenden über das Ergebnis der Prüfung informiert und ggf. aufgefordert, ihren Förderantrag zu überarbeiten. Nach Abschluss der Prüfung wird der rechtsverbindliche Zuwendungsbescheid von der Fachstelle rehapro versendet. Die Modellprojekte sollen Anfang 2024 starten.

rehapro-Karten

Als ein Teil der Kommunikationsstrategie zum Bundesprogramm rehapro hat das BMAS Botschaften erarbeitet, die den besonderen Charakter von rehapro abbilden. Die Visualisierung dieser Botschaften hat das Referat Va 6 bereits bei verschiedenen Anlässen und Veranstaltungen präsentiert. Neben den beiden Broschüren „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro“ können nun auch die vier rehapro-Karten über den Publikationsversand des BMAS bestellt werden: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/publikationen.html.

15. Newsletter, 24. Februar 2023

Das Bundesprogramm rehapro auf dem 32. Reha-Kolloquium 2023 in Hannover

Unter dem Motto „Veränderungskultur fördern – Teilhabe stärken – Zukunft gestalten“ haben sich vom 20. bis 22. Februar 2023 mehr als 2.000 Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis in vielfältigen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen über Herausforderungen im Bereich Prävention und Rehabilitation ausgetauscht. In ihren Grußworten betonten Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen sowie Jan Miede, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, dass mit rehapro wichtige Impulse und innovative, bisher nicht gewagte Akzente für Rehabilitation und Teilhabe gesetzt werden.

Im Diskussionsforum Schnittstellenarbeit in den Modellprojekten des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ wurden innovative Ansätze zur Bearbeitung von Schnittstellen zwischen Jobcentern und Rentenversicherungsträgern anhand von konkreten Modellprojekten vorgestellt und diskutiert. Dazu gab es eingangs vier Impulsvorträge vom BMAS, der Programmevaluation, der DRV Nordbayern mit dem Projekt ELAN und dem Jobcenter Hamburg mit dem Projekt „Haus für Gesundheit und Arbeit“. Frau Susanne Strehle (BMAS) und Herr Dr. Marco Streibelt (DRV Bund) moderierten die Veranstaltung, die in Präsenz und im Live-Stream stattfand.

Die Diskussion mit den rund 100 Teilnehmenden fokussierte auf die Herausforderungen in der Praxis der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und RV-Trägern, die Ansätze zur Schnittstellenarbeit und besseren Verzahnung in den rehapro-Modellprojekten sowie die Bewertung der bisherigen Erfahrungen.

In der Vortragssession Modellprojekte aus dem Bundesprogramm rehapro haben die Programmevaluation (IfeS), die vier Modellprojekte KiT (DRV Bund), GIBI (DRV Nord), digIRENA (DRV KBS) und KOPF22 (Jobcenter Kreis Offenbach) vor mehr als 200 Teilnehmenden erste Ergebnisse präsentiert.

Auch in der Vortragssession „Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen“ wurde über erste Ergebnisse aus den rehapro-Modellprojekte BEAS (DRV Baden-Württemberg) und FIRE (DRV KBS) berichtet.

Im DGRW-Update: Rehabilitation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wurde schließlich noch das Modellprojekt LIPSY (Jobcenter Leipzig) vorgestellt.

Im neuen Format einer Innovationswerkstatt zum Thema Innovative Modelle und Konzepte aus dem Bundesprogramm rehapro haben sich vor rund 100 Teilnehmenden die Modellprojekte KontextSucht (DRV Mitteldeutschland), PE³PP (DRV Mitteldeutschland), SEMRES (DRV Oldenburg-Bremen), LeiTAR (DRV Braunschweig-Hannover) und ELAN (DRV Nordbayern) präsentiert.

Über den gesamten Kongresszeitraum war die Posterausstellung zugänglich, an der auch fünf rehapro-Modellprojekte teilnahmen: SEMPRE (DRV Oldenburg-Bremen), SEMpsych (DRV Bund), L.IGA (Jobcenter Berlin Lichtenberg), DiNa4u (DRV Nordbayern) und ProSEeG (DRV Rheinland). Die Poster werden im Nachgang auf der Online-Kongressplattform zur Verfügung gestellt.

Über alle drei Tage hinweg hat die Fachstelle rehapro an ihrem Stand in der Fachausstellung über das Bundesprogramm rehapro informiert und Auskünfte zu individuellen Fragen gegeben. Vielen Dank dafür!

Alles in allem ist das BMAS mehr als zufrieden mit der Präsenz des Bundesprogramms rehapro auf dem diesjährigen Reha-Kolloquium. Die verschiedenen Veranstaltungen waren alle sehr gut besucht, das Interesse der Teilnehmenden war groß, auch am Stand des Bundesprogramms rehapro. Die Teilnehmenden der Sessions haben ihr Interesse an weiteren Ergebnissen der Modellprojekte auf dem nächsten Reha-Kolloquium in Bremen (18. Bis 20. März 2024) deutlich signalisiert.

 

14. Newsletter, 20. Oktober 2022

Stand dritter Förderaufruf

Im aktuellen dritten Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro konnten die Jobcenter und Rentenversicherungsträger bis zum 30. September 2022 ihre Projektskizzen einreichen. Bei der Fachstelle rehapro sind insgesamt 25 Projektskizzen eingegangen: 11 Skizzen aus dem SGB-II-Bereich und 14 aus dem SGB-VI-Bereich. Diese werden derzeit von der Fachstelle rehapro und vom Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund inhaltlich geprüft. Anschließend gibt die Fachstelle rehapro eine Rückmeldung zur Projektskizze an die Antragsberechtigten. Diese haben dann zwei Monate Zeit, ihren Förderantrag einzureichen. Die Anträge werden durch die Fachstelle rehapro und den Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund sowie den Beirat rehapro geprüft und bewertet. Auf Basis der entsprechenden Empfehlungen trifft das BMAS im Frühjahr 2023 seine Förderentscheidung. Die Bewilligung der Modellprojekte soll bis Ende 2023 erfolgen. Als Startzeitpunkt der Projekte ist Anfang 2024 vorgesehen.

Erste Fachkonferenz rehapro

Am 22. und 23. September 2022 fand auf dem Campus der Universität Duisburg-Essen die erste Fachkonferenz rehapro statt. Sie wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Programmevaluation organisiert und stellt den bisherigen Höhepunkt des wissenschaftlichen Austauschs innerhalb des Bundesprogramms dar.

Die Fachkonferenz richtete sich vornehmlich an die wissenschaftlichen Begleitungen der 102 Modellprojekte des ersten und zweiten Förderaufrufs. Über 150 Interessierte haben an der Veranstaltung teilgenommen, darunter neben Wissenschaftler*innen der Begleitforschungen auch Koordinator*innen der Modellprojekte, Vertreter*innen der Kontaktstellen rehapro, der Fachstelle rehapro und des BMAS. In neun thematischen Streams mit insgesamt 28 Sitzungen und über 50 Vorträgen tauschten sich die Teilnehmenden zu Erfahrungen und ersten Ergebnissen aus den Modellprojekten aus. Die Themen reichten von Fragen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit über Methoden der Wirkungsforschung bis hin zu den Folgen der COVID-19-Pandemie für die Umsetzung und Untersuchung der Modellprojekte.

Reha-Kolloquium 2023

Unter dem Motto „Veränderungskultur fördern – Teilhabe stärken – Zukunft gestalten“ findet Deutschlands größter und wichtigster rehabilitationswissenschaftlicher Kongress vom 20. bis 22. Februar 2023 im Hannover Congress Centrum in Hannover statt. Das Bundesprogramm rehapro war hier in den letzten Jahren regelmäßig vertreten. Rehapro-Modellprojekte und ihre wissenschaftlichen Begleitungen, die sich mit einem Poster, Vortrag oder anderem Veranstaltungsformat am wissenschaftlichen Programm beteiligen möchten, können ihre Beiträge noch bis einschließlich 31. Oktober 2022 einreichen. Informationen zur Einreichung sind unter folgendem Link eingestellt: https://express.converia.de.

Weiterführende Informationen und aktuelle Entwicklungen rund um den Kongress sind zu finden unter www.reha-kolloquium.de.

Broschüre rehapro zum zweiten Förderaufruf

Die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ zum zweiten Förderaufruf des Bundesprogramms rehapro befindet sich derzeit in der Fertigstellung. Darin werden alle 48 Modellprojekte, die im Rahmen des zweiten Förderaufrufs gefördert werden, vorgestellt. Die Broschüre gibt außerdem einen Überblick über die Ziele und Rahmenbedingungen des Bundesprogramms.

Der redaktionelle Teil wurde bereits abgeschlossen, der Druck ist in Vorbereitung. Die Broschüre wird im November als PDF-Datei auf der rehapro-Homepage unter „Downloads“ bereitgestellt. Druckexemplare können dann über den Publikationsversand der Bundesregierung unter www.bmas.de/broschüren bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.modellvorhaben-rehapro.de


Bei Fragen und Anregungen zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro wenden Sie sich bitte an:
Fachstelle rehapro
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Knappschaftstraße 1
44799 Bochum
Tel. 0234 304-83288 (Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr, Fr 8:00 - 14:00 Uhr)
Fax 0234 304-83299
E-Mail fachstelle-rehapro@kbs.de

13. Newsletter, 08. Juli 2022

Start des dritten Förderaufrufs

Der dritte Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro ist heute im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.07.2022 B3) veröffentlicht worden.

Zur Ausgestaltung des dritten Förderaufrufs hat der Beirat rehapro Vorschläge eingereicht, die im Lenkungsausschuss diskutiert wurden. Auf dieser Basis hat sich der Lenkungsausschuss am 30. Juni 2022 auf folgende drei Punkte geeinigt, die das BMAS im dritten Förderaufruf umgesetzt hat:

1. Der dritte Förderaufruf baut auf den inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf und wird um folgende drei inhaltliche Impulse ergänzt:
• Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung
• Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern
• Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Prävention und Rehabilitation, z. B. durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren

2. Der Lenkungsausschuss hat sich darauf verständigt, weitere Vorschläge des Beirats rehapro aufzugreifen und in einem begleitenden Informationsschreiben zum Förder-aufruf den antragsberechtigten Jobcentern und Rentenversicherungsträgern folgende zusätzliche Anregungen zu geben:
• Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Empowerment von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
• Erprobung von gezielten Maßnahmen für spezifische Personengruppen, z. B. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, ältere Menschen, (alleinerziehende) Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, kürzlich Zugewanderte, (schwer-)behinderte Langzeitarbeitslose, Sinnesgeschädigte
• Erprobung einer besseren Verzahnung von Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, von wohnortentfernten und ambulanten Angeboten sowie einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern und den zuständigen (Reha-)Fachkräften bei den Sozialleistungsträgern
• Verstärkung der Erprobung innovativer Ansätze der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere bei der frühzeitigen Bedarfserkennung und der koordinierten Leistungserbringung

3. Für den dritten Förderaufruf ist eine Fördersumme in Höhe von 150 Mio. Euro vorgesehen. Angesichts der Gesamtlaufzeit des Bundesprogramms rehapro und der geringeren Fördersumme ist die Förderdauer der einzelnen Modellprojekte auf bis zu vier Jahre begrenzt. Die Bewilligung der Förderanträge soll im Jahr 2023 erfolgen. Als Startzeitpunkt der Projekte ist Anfang 2024 vorgesehen.

Unabhängig von diesen spezifischen Rahmenbedingungen des dritten Förderaufrufs gelten alle Regelungen der Förderrichtlinie fort, so dass auch weiterhin umfangreiche Möglichkeiten der Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen eröffnet werden.

Gleichzeitig gelten die bereits im zweiten Förderaufruf aufgegriffenen Aspekte auch im dritten Förderaufruf. Insbesondere soll bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Modellprojekte weiterhin der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ berücksichtigt werden.

Das Antragsverfahren ist wie beim ersten und zweiten Förderaufruf zweistufig. Projektskizzen können spätestens bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro eingereicht werden. Nach der Rückmeldung der Fachstelle rehapro zur Skizze haben die Antragsberechtigten zwei Monate Zeit, ihren Förderantrag einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.modellvorhaben-rehapro.de
Bei Fragen und Anregungen zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro wenden Sie sich bitte an die Fachstelle rehapro:

Fachstelle rehapro
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Knappschaftstraße 1
44799 Bochum
Tel. 0234 304-83288 (Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr, Fr 8:00 - 14:00 Uhr)
Fax 0234 304-83299
E-Mail fachstelle-rehapro@kbs.de

12. Newsletter, 20. Dezember 2021

Stand des zweiten Förderaufrufs

Die Rentenversicherungsträger und Jobcenter haben sich trotz erschwerter Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie zahlreich am zweiten Förderaufruf beteiligt. Es wurden Förderanträge für insgesamt 49 Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 270 Mio. Euro eingereicht: 28 Modellprojekte aus dem Bereich SGB II, 21 Modellprojekte aus dem Bereich SGB VI. Mit der grundsätzlichen Förderentscheidung des BMAS im März 2021 wurden alle 49 Modellprojekte zur Förderung vorgesehen. Seitdem haben die Fachstelle rehapro und der Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV die Förderanträge vertieft inhaltlich und zuwendungsrechtlich geprüft.

Mittlerweile sind alle Modellprojekte bewilligt. Die meisten Projekte sind zum 1. November 2021 gestartet, einige beginnen Anfang 2022. Ein Projekt hat leider aufgrund der allgemeinen Rahmenbedingungen seinen Förderantrag zurückgezogen.

Aktuelle Publikation zum Bundesprogramm rehapro

Wir möchten Sie gern auf eine Publikation von Frau Dr. Annette Tabbara, Leiterin der Ab-teilung V im BMAS, in der Fachzeitschrift „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin - ASU“ aufmerksam machen. Ihr Artikel „Das Bundesprogramm rehapro - ein Motor für Innovation“ gibt einen Überblick über die Ziele, Hintergrundinformationen, partizipative Entwicklung und Umsetzung des Bundesprogramms. Es werden sowohl Strukturen der Zusammenarbeit als auch Nachhaltigkeit und Innovationspotenzial des Bundesprogramms rehapro beleuchtet. Der vollständige Artikel kann unter diesem Link abgerufen werden.

11. Newsletter, 11. Oktober 2021

BMAS besucht rehapro-Modellprojekte

Die Leitung des BMAS hat den Sommer genutzt, um sich intensiv mit den Modellprojekten des Bundesprogramms rehapro zu befassen.

Der Staatssekretär im BMAS Dr. Rolf Schmachtenberg hat am 22. Juni 2021 die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg virtuell besucht. Sie ist am Bundesprogramm rehapro mit sechs Modellprojekten und einem Verbundprojekt mit der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern beteiligt.

Herr Dr. Schmachtenberg hat sich über die laufenden und geplanten Modellprojekte sowie über die Herausforderungen der Corona-Pandemie in den Projekten informiert. Die Themenvielfalt der Modellansätze reicht von einer Früherkennung ab dem 35. Lebensjahr bis zu einer Starthilfe für psychisch erkrankte Menschen in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis durch eine engere und individuellere Betreuung. Auch eine bessere berufliche Wiedereingliederung nach neurologischer Rehabilitation und niedrigschwellige Präventionsangebote als Basis für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt werden erprobt.

Am 13. September 2021 war Herr Dr. Schmachtenberg beim Verbundprojekt "A³ Auszeit - Aktiv - Arbeit" der Jobcenter Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Vogelsbergkreis virtuell zu Gast. Das Projekt richtet sich an Menschen mit gesundheitlichen und insbesondere psychischen Beeinträchtigungen. Ein besonderer Baustein ist hier eine achtwöchige Auszeit, in der die Teilnehmenden mit sozialpädagogischer Begleitung ihre ganz persönlichen Wünsche und Ziele herausarbeiten und damit ihre Selbsthilfepotenziale aktivieren. In Einzel- und Gruppenangeboten, die bewusst außerhalb der Jobcenter stattfinden, stehen die Themen Gesundheit, Bewegung und Ernährung im Mittelpunkt. Nach der Auszeit erstellen die Teilnehmenden gemeinsam mit dem Socialcoach ihren individuellen Förderplan, um so eine solide Basis für eine mögliche Arbeitsaufnahme zu schaffen.

Beim Besuch der Deutschen Rentenversicherung Nord am 21. September 2021 wurden Herrn Dr. Schmachtenberg drei rehapro-Modellprojekte vorgestellt. Das Projekt "IPS-ZIB" setzt bei der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf frühzeitige Ansprache durch ein individuelles Jobcoaching und hilft ihnen damit auf dem Weg zurück ins Berufsleben. Bei "AktiFAME" werden psychisch Erkrankte durch ein persönliches Fallmanagement begleitet, das die verschiedenen Leistungsangebote bündelt. So sollen eine umfassende Beratung ermöglicht und schnelle Entscheidungen und individuelle Lösungen gefunden werden. Im Projekt "GIBI" werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt, deren berufliche Integration aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen gefährdet ist. Nach einer frühzeitigen, ganzheitlichen Diagnostik erhalten sie in enger Zusammenarbeit mit den betriebsärztlichen Diensten individuelle Empfehlungen, die zu ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer beruflichen Tätigkeit passen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese hat am 30. August 2021 bei einem persönlichen Besuch einen Einblick in das Modellprojekt „GesA“ der Jobcenter Düsseldorf und Mettmann erhalten. Ziel dieses Projekts ist es, SGB II-Leistungsbeziehenden mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen in einem „Haus der Gesundheit“ Leistungen „aus einer Hand“ anzubieten, um ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern und sie in Arbeit zu integrieren. In eigens für das Projekt angemieteten Räumlichkeiten werden Kund*innen beider Jobcenter beraten, betreut und für ihre eigene Gesundheit sensibilisiert. Zusätzliche Unterstützung erhalten sie durch eine Psychologin und eine Sozialarbeiterin der Stadt Düsseldorf, die individuelle Beratungsgespräche führen oder bei Arztbesuchen begleiten.

Frau Dr. Annette Tabbara, Leiterin der Abteilung V im BMAS, hat am 23. September 2021 das Jobcenter Leipzig virtuell besucht. Hier wurden ihr die rehapro-Projekte „SanusLE“ und „LIPSY“ vorgestellt. „SanusLE“ richtet sich vor allem an Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, denen eine Erwerbsunfähigkeit bis zu sechs Monate bescheinigt wurde. Sie erhalten während ihrer Teilnahme eine engmaschige Betreuung durch persönliche Coaches und können eine Maßnahme zur Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen, die u. a. Angebote in den Bereichen Sport oder Genuss und Konsum bereithält. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit der Teilnehmenden durch geeignete Maßnahmen, z. B. der medizinischen Rehabilitation oder Krankenkassen, zu stabilisieren. Im Projekt „LIPSY“ geht es um die frühzeitige Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie werden bei der Suche nach geeigneten Hilfen engmaschig begleitet und mithilfe des IPS-Ansatzes bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Herr Dr. Schmachtenberg, Frau Griese und Frau Dr. Tabbara zeigten sich sehr beeindruckt von den vielfältigen und innovativen rehapro-Modellprojekten. Sie lobten insbesondere das große Engagement, mit dem die Projekte auch unter schwierigen Bedingungen umgesetzt werden und neue Impulse für die zukünftige Rehabilitation und Teilhabe geben.

Eine Übersicht aller Modellprojekte des ersten Förderaufrufs liefert die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“. Sie kann als Druckexemplar mit der Artikelnummer A233 beim BMAS bestellt werden.

SGB II-Forum rehapro

Das BMAS und die Kontaktstellen rehapro im SGB II, vertreten durch die Bundesagentur für Arbeit und den Deutschen Landkreistag, haben die Jobcenter des ersten Förderaufrufs am 11. August 2021 zum ersten SGB II-Forum rehapro eingeladen. Im Mittelpunkt der Online-Veranstaltung mit ca. 70 Teilnehmenden stand der Austausch zu den innovativen Ideen und Ansätzen der rehapro-Modellprojekte sowie ihre Vernetzung untereinander. Die AG Programmevaluation lieferte einen Überblick über die Vielfalt und Gemeinsamkeit der Projekte. Anschließend haben die Modellprojekte in Kleingruppen ihre Ideen und Ansätze vorgestellt und sich zu spezifischen Themen im Rahmen der Umsetzung, wie z. B. Prävention oder Bedarfserkennung, ausgetauscht.

Online-Foren rehapro der AG Programmevaluation

Die Reihe der Online-Foren der AG Programmevaluation wurde im September 2021 fortgesetzt. Am 15. September 2021 diskutierten etwa 70 Teilnehmende über das „Rollenverständnis in der Begleitforschung“. Nach einem Einführungsvortrag von Herrn Prof. Brussig, Programmevaluation rehapro, folgten drei Kurzvorträge von Verantwortlichen für die wissenschaftliche Begleitung von rehapro-Modellprojekten, die sich u. a. mit grundsätzlichen methodischen Aspekten der wissenschaftlichen Begleitung von komplexen Praxisprojekten auseinandersetzten.

Am 29. September 2021 folgte das Online-Forum zum Thema „Zusammenarbeit mit Krankenkassen und niedergelassenen Ärzt:innen“. In zahlreichen Modellprojekten spielt die Kooperation mit diesen beiden zentralen Akteuren aus dem Bereich des SGB V eine wichtige Rolle. In sechs Kurzvorträgen (zwei aus Projekten der Jobcenter, vier aus DRVProjekten) wurde u. a. über Erfahrungen beim Aufbau von systematischen Kooperationen mit Haus- und Fachärzten berichtet. Darüber hinaus wurden die Perspektiven von gesetzlichen Krankenkassen und niedergelassenen Ärzt:innen auf die zentralen Fragestellungen des Bundesprogramms rehapro diskutiert. Auch an dieser Veranstaltung nahmen etwa 70 Personen teil.

Zwei weitere Online-Foren sind bereits geplant: am 10. November 2021 zum Thema „Nachhaltigkeit der Projektergebnisse“ und am 1. Dezember 2021 zur „Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Rentenversicherungen“.

10. Newsletter, 25. März 2021

Förderentscheidung zum zweiten Förderaufruf

Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs zum Bundesprogramm rehapro wurden insgesamt 49 Modellprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 267 Mio. Euro eingereicht – 28 Projekte aus dem SGB II-Bereich und 21 Projekte aus dem SGB VI-Bereich. Die Projekte wurden von der Fachstelle rehapro und dem Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) fachlich-inhaltlich geprüft und bewertet. Beide haben eine erste Förderempfehlung abgegeben. Auch der Beirat rehapro hat in seiner Sitzung am 9. März 2021 eine Förderempfehlung abgegeben. Auf Basis der beiden Empfehlungen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 19. März 2021 seine grundsätzliche Förderentscheidung getroffen: alle eingereichten 49 Modellprojekte werden zur Förderung vorgesehen. Der Beirat rehapro und die Antragstellenden wurden über die Entscheidung des BMAS informiert

Aus dieser Vorabinformation kann kein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung hergeleitet werden. Vielmehr werden nun die Fachstelle rehapro und der Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV die Förderanträge vertieft inhaltlich und zuwendungsrechtlich prüfen. Im Anschluss werden die beiden Prüfinstitutionen Kontakt mit den antragstellenden Jobcentern und Rentenversicherungsträgern aufnehmen und diese gegebenenfalls zur Überarbeitung ihrer Förderanträge, insbesondere ihrer Finanzierungspläne, auffordern. Erst nach Abschluss der Prüfung werden die rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheide von der Fachstelle rehapro versendet. Startzeitpunkt für alle Projekte ist gemäß Förderaufruf der 1. November 2021.

Bundesprogramm rehapro auf dem 30. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium

Das Bundesprogramm rehapro war auf dem 30. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium vom 22. bis 25. März 2021 vertreten. Die Online-Veranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften stand in diesem Jahr unter dem Motto „Teilhabe und Arbeitswelt in besonderen Zeiten“.

Bereits in seinem Grußwort betonte Herr Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS, die Bedeutung des Bundesprogramms rehapro und legte den Teilnehmenden das spezifische Diskussionsforum zu rehapro ans Herz. In diesem Diskussionsforum fand ein reger Austausch zu den förderpolitischen Zielen des Bundesprogramms rehapro und den innovativen Modellprojekten des ersten Förderaufrufs statt. Vertreter des BMAS, des Deutschen Landkreistags, der DRV Bund und der Programmevaluation rehapro führten in das Bundesprogramm ein und berichteten über den aktuellen Stand der Umsetzung. Im Anschluss beantworteten sie zahlreiche Fragen der Teilnehmenden, z. B. zur möglichen Verstetigung erfolgreicher rehapro-Ansätze oder zum Einfluss der Corona-Pandemie auf die Ergebnisse der Modellprojekte.

Darüber hinaus wurden die rehapro-Modellprojekte des ersten Förderaufrufs aus dem SGB VI-Bereich im Rahmen einer digitalen Posterausstellung vorgestellt. Die Teilnehmenden hatten hier die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Inhalte der einzelnen Projekte und ihre Projektpartner zu verschaffen.

9. Newsletter, 10. Dezember 2020

Zweite Auflage der rehapro-Broschüre

Die zweite Auflage der rehapro-Broschüre ist erschienen. Unter dem Titel „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ werden alle Projekte vorgestellt, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs des Bundesprogramms rehapro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. Die beteiligten Jobcenter und Rentenversicherungsträger haben viele innovative Ideen entwickelt. In der Broschüre werden die 55 verschiedenen Modellprojekte des ersten Förderaufrufs beschrieben.

Die Broschüre steht als barrierefreie Datei sowie als für den Selbstausdruck optimierte Datei auf der rehapro-Homepage unter Downloads zur Verfügung. Druckexemplare können ab sofort mit der Bestell- bzw. Artikelnummer A233 über den Publikationsversand der Bundesregierung unter https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/publikationen-broschueren-flyer.html bestellt werden.

Förderentscheidung zum zweiten Förderaufruf

Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs zum Bundesprogramm rehapro wurden insgesamt 49 Modellprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 267 Mio. Euro eingereicht – 28 Projekte aus dem SGB II-Bereich und 21 Projekte aus dem SGB VI-Bereich. Die Projekte wurden von der Fachstelle rehapro und dem Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) fachlich-inhaltlich geprüft und bewertet. Beide haben eine erste Förderempfehlung abgegeben. Auch der Beirat rehapro hat in seiner Sitzung am 9. März 2021 eine Förderempfehlung abgegeben. Auf Basis der beiden Empfehlungen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 19. März 2021 seine grundsätzliche Förderentscheidung getroffen: alle eingereichten 49 Modellprojekte werden zur Förderung vorgesehen. Der Beirat rehapro und die Antragstellenden wurden über die Entscheidung des BMAS informiert

Aus dieser Vorabinformation kann kein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung hergeleitet werden. Vielmehr werden nun die Fachstelle rehapro und der Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV die Förderanträge vertieft inhaltlich und zuwendungsrechtlich prüfen. Im Anschluss werden die beiden Prüfinstitutionen Kontakt mit den antragstellenden Jobcentern und Rentenversicherungsträgern aufnehmen und diese gegebenenfalls zur Überarbeitung ihrer Förderanträge, insbesondere ihrer Finanzierungspläne, auffordern. Erst nach Abschluss der Prüfung werden die rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheide von der Fachstelle rehapro versendet. Startzeitpunkt für alle Projekte ist gemäß Förderaufruf der 1. November 2021.

Bundesprogramm rehapro auf dem 30. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium

Das Bundesprogramm rehapro war auf dem 30. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium vom 22. bis 25. März 2021 vertreten. Die Online-Veranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften stand in diesem Jahr unter dem Motto „Teilhabe und Arbeitswelt in besonderen Zeiten“.

Bereits in seinem Grußwort betonte Herr Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS, die Bedeutung des Bundesprogramms rehapro und legte den Teilnehmenden das spezifische Diskussionsforum zu rehapro ans Herz.
In diesem Diskussionsforum fand ein reger Austausch zu den förderpolitischen Zielen des Bundesprogramms rehapro und den innovativen Modellprojekten des ersten Förderaufrufs statt. Vertreter des BMAS, des Deutschen Landkreistags, der DRV Bund und der Programmevaluation rehapro führten in das Bundesprogramm ein und berichteten über den aktuellen Stand der Umsetzung. Im Anschluss beantworteten sie zahlreiche Fragen der Teilnehmenden, z. B. zur möglichen Verstetigung erfolgreicher rehapro-Ansätze oder zum Einfluss der Corona-Pandemie auf die Ergebnisse der Modellprojekte.

Darüber hinaus wurden die rehapro-Modellprojekte des ersten Förderaufrufs aus dem SGB VI-Bereich im Rahmen einer digitalen Posterausstellung vorgestellt. Die Teilnehmenden hatten hier die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Inhalte der einzelnen Projekte und ihre Projektpartner zu verschaffen.

8. Newsletter, 06. Juli 2020

Ankündigung Workshop „Von der Skizze zum Antrag“

Der zweite Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro wurde am 25. Mai 2020 veröffentlicht. Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem ersten Förderaufruf wurde das Antragsverfahren insbesondere hinsichtlich der Projektskizze stark vereinfacht. Eine differenzierte Finanzplanung sowie ein ausgearbeiteter Arbeits- und Zeitplan sind erst mit dem Förderantrag einzureichen. Mit dem Workshop „Von der Skizze zum Antrag“ werden potenziell Antragstellende über die Anforderungen an den Förderantrag sowie die Antragstellung informiert. Darüber hinaus werden zusätzliche Themen aufgegriffen, die sich im Zuge des ersten Förderaufrufs als schwierig erwiesen haben.

Ziel der Veranstaltung ist zu vermitteln, wie ein formal, zuwendungsrechtlich und zur Bewilligung geeigneter Förderantrag eingereicht werden kann.

Der Workshop richtet sich an Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine Projektskizze fristgerecht zum zweiten Förderaufruf eingereicht haben. Die Durchführung erfolgt durch die Fachstelle rehapro.

Es werden drei Termine in der 38. Kalenderwoche 2020 angeboten. Das konkrete Datum wird spätestens mit der Anmeldung übermittelt. Eine Anmeldung ist nach Einreichung der Projektskizze möglich. Aufgrund der aktuellen Planungsunsicherheit bzgl. der Durchführung von größeren Veranstaltungen wird der Workshop entweder rein digital oder als hybride Veranstaltung stattfinden. Soweit eine hybride Veranstaltung möglich ist und einige Personen vor Ort teilnehmen können, wird diese in Bochum durchgeführt. Die genaue Veranstaltungsform wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Veranstaltung ist als Tagesveranstaltung konzipiert. Es sind vier Seminareinheiten à 90 Minuten zu den folgenden Themen geplant:

1. Antragsverfahren
2. Projektgefüge
3. Zuwendungsfähige Ausgaben
4. Wissenschaftliche Begleitung und Programmevaluation

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf der rehapro-Homepage unter Fachstelle > Veranstaltungen.

Aktuelles im Internet

Auf der Homepage des Bundesprogramms rehapro www.modellvorhaben-rehapro.de stehen Ihnen nun die Projektdarstellungen aller 55 Modellprojekte des ersten Förderaufrufs zur Verfügung. Sie finden die Darstellungen sortiert nach Akronym unter Förderprogramm > Projekte. Hier können Sie sich einen Überblick über die Inhalte der einzelnen Projekte verschaffen und Informationen zu ihren Zielen und Innovationen erhalten.

Des Weiteren wurden die Arbeitshilfe und die FAQ redaktionell überarbeitet sowie teilweise konkretisiert und stehen in einer aktualisierten Fassung im Download-Bereich zur Verfügung. Sie enthalten wichtige Informationen für alle am zweiten Förderaufruf Interessierten und unterstützen sie bei der Erstellung der Projektskizzen und -anträge. Darüber hinaus finden Sie dort weitere Hilfen wie den Finanztechnischen Leitfaden, die Ausfüllhilfe zur Skizzeneinreichung in easy-Online und die Anleitung zur Gliederung der Projektbeschreibung.

7. Newsletter, 25. Mai 2020

Zweiter Förderaufruf

Der zweite Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro ist heute im Bundesanzeiger (BAnz AT 25.05.2020 B3) veröffentlicht worden.

Die besonderen Umstände aufgrund der Corona-Pandemie führen derzeit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu großen Herausforderungen. Auch die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind wegen der aktuellen Entwicklungen mit besonderen Aufgaben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konfrontiert. Momentan ist es nicht absehbar, wie die zukünftige Entwicklung sich gestaltet und wie sich diese auf die weitere Umsetzung des Bundesprogramms rehapro auswirkt. Aufgrund der Unsicherheiten rund um die Corona-Pandemie ist daher auch kein „richtiger“ oder „besserer“ Zeitpunkt für den Start des zweiten Förderaufrufs absehbar.

Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und auch eine Chance, den gesetzlichen Auftrag aus § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu erfüllen und innovative Ansätze mit Modellprojekten zur Stärkung der Rehabilitation zu erproben. Daher hat sich das BMAS entschieden, den zweiten Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro zu starten. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Herausforderungen können in einzelnen Modellprojekten aufgegriffen und entsprechende innovative Ansätze und Konzepte erarbeitet und eingereicht werden. Diesbezügliche Hinweise wurden in den Förderaufruf zusätzlich aufgenommen.

Der zweite Förderaufruf konkretisiert die Fristen und Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens. Dabei wurden die Vorgaben des Lenkungsausschusses rehapro berücksichtigt. Wie schon im ersten Förderaufruf, handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem der Antragstellung die Einreichung einer aussagekräftigen Projektskizze vorgelagert ist. Die organisatorischen Rahmenbedingungen des ersten Förderaufrufs bleiben somit unverändert. Das Antragsverfahren wird jedoch insbesondere hinsichtlich der Projektskizze vereinfacht. Dieser ist nun keine differenzierte Finanzplanung mehr, sondern lediglich eine grobe, orientierende Finanzplanung beizufügen. Auch der Arbeits- und Zeitplan soll nur orientierenden Charakter haben.

Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum eingeplant. Die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen. Die für das Antragsverfahren notwendigen Unterlagen, wie z. B. Formulare und Arbeitsmaterialien, stehen auf der rehapro-Homepage www.modellvorhaben-rehapro.de zur Verfügung.

Broschüre rehapro zum ersten Förderaufruf

Das BMAS hat die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ zum ersten Förderaufruf des Bundesprogramms rehapro veröffentlicht. In der 1. Auflage werden 26 der innovativen Modellprojekte vorgestellt und ein Überblick über die Ziele und Rahmenbedingungen des Bundesprogramms gegeben. Eine 2. Auflage der Broschüre ist geplant, wenn alle Projekte gestartet sind und bereits über eine längere Zeit laufen. Sie wird dann alle Modellprojekte enthalten, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs gefördert werden.

Die Broschüre steht als barrierefreie Datei sowie als für den Selbstausdruck optimierte Datei auf der rehapro-Homepage unter „Downloads“ zur Verfügung. Druckexemplare können ab Ende Mai 2020 mit der Bestell- bzw. Artikelnummer A233 über den Publikationsversand der Bundesregierung unter www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/pub-likationen-broschueren-flyer.html bestellt werden.

6. Newsletter, 24. Januar 2020

Stand erster Förderaufruf

Der Bewilligungsprozess im Rahmen des ersten Förderaufrufs zum Bundesprogramm rehapro ist nahezu abgeschlossen. Der größte Teil der Modellprojekte hat einen Zuwendungsbescheid erhalten, die Bewilligung der restlichen Projekte erfolgt in den nächsten Wochen.

Die Mehrheit der Modellprojekte ist bereits gestartet und hat mit dem Aufbau der Strukturen bzw. mit der Durchführung der Projekte begonnen. Die innovativen Ansätze der Projekte sind sehr vielfältig und unterschiedlich ausgestaltet. Ihre Erprobung lässt schon jetzt interessante Erkenntnisse erwarten.

Ein auf Innovation ausgerichtetes Förderprogramm wie das Bundesprogramm rehapro bringt für alle Beteiligten große Herausforderungen mit sich. Das betrifft die Antragstellenden und Zuwendungsempfänger genauso wie das BMAS und die mit der Entwicklung und Durchführung des Antrags- und Prüfverfahrens betrauten Institutionen. Zum ersten Mal wird im BMAS ein solches, gänzlich offenes, innovativ ausgerichtetes Förderprogramm mit einem Bottom-up-Ansatz umgesetzt. Die Antragsteller müssen den Gegenstand der Förderung, die Innovation, selbst konzipieren und in den Antragsunterlagen nachvollziehbar darstellen. Die Prüfinstitutionen müssen die unterschiedlich ausgestalteten Ansätze in den Modellprojekten auf ihre Umsetzbarkeit im Rahmen der Förderrichtlinie und die Vereinbarkeit mit dem geltenden Zuwendungsrecht individuell prüfen. Dies hat sich insbesondere im ersten Förderaufruf für alle Beteiligten als ein - oft auch schwieriger - gemeinsamer Lern- und Erkenntnisprozess erwiesen.

Die Erfahrungen, die im ersten Förderaufruf gesammelt wurden, werden allen Beteiligten des zweiten Förderaufrufes zugutekommen. Die Fachstelle rehapro, der Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund und das BMAS haben eine breite Palette an Lösungsansätzen erarbeitet, auf die sie in Zukunft sehr gut zurückgreifen können. Auf Basis dieser Erfahrungen können die Verfahren und Prozesse im zweiten Förderaufruf zielgerichteter, effizienter und auch schneller durchgeführt werden. Der zweite Förderaufruf befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Projektdarstellungen im Internet

Alle im Rahmen des Bundesprogramms rehapro geförderten Modellprojekte werden auf der rehapro-Homepage www.modellvorhaben-rehapro.de vorgestellt. Die Darstellungen werden nach der Bewilligung des Projekts sukzessive auf der Homepage eingestellt. Mittlerweile sind mehr als zwei Drittel der geförderten Projekte aufgeführt.

Die rehapro-Modellprojekte werden auch im Portal REHADAT-Forschung vorgestellt. Hier finden Sie Projekte und Modellvorhaben in Deutschland, die sich mit der beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die sukzessive Veröffentlichung der rehapro-Projektdarstellungen erfolgt auf der Website www.rehadat-forschung.de unter der Kategorie
Recht & Politik > BMAS-Förderprogramme > Neue BMAS-Projektförderung rehapro.

Broschüre rehapro

Das BMAS beabsichtigt, alle rehapro-Modellprojekte des ersten Förderaufrufs in einer Broschüre darzustellen. Ziel ist es, das Bundesprogramm rehapro durch die Broschüre weiter bekannt zu machen und einen Überblick über alle im Rahmen des Programms geförderten Projekte zu geben. Die Broschüre soll an verschiedene Adressaten versendet werden, insbesondere im politischen Raum und in der Fachöffentlichkeit.

Das BMAS hat eine Agentur mit der Erstellung der Broschüre beauftragt. Auf der inhaltlichen Grundlage der Projektdarstellungen auf der rehapro-Homepage sollen die einzelnen Modellprojekte anschaulich vorgestellt werden. Die Darstellungen sollen möglichst durch O-Töne und Bilder ergänzt werden. Die Broschüre wird in elektronischer Version und in gedruckter Auflage erstellt. In einer ersten Auflage wird eine kleinere Auswahl von rehapro-Modellprojekten, die bereits gestartet sind, vorgestellt. Eine 2. Auflage wird alle Projekte des ersten Förderaufrufs umfassen.

Veranstaltungen

Die Fachstelle rehapro wird auf der folgenden Veranstaltung mit einem Stand vertreten sein und zum Bundesprogramm rehapro informieren:

02. bis 04. März 202029. Rehabilitations-wissenschaftliches Kolloquium 2020, Hannover
28. April 2020Tag der Jobcenter, Berlin

5. Newsletter, 30. August 2019

Ergebnisse der 2. Sitzung des Lenkungsausschusses

Am 10. Juli 2019 hat die zweite Sitzung des Lenkungsausschusses zum Bundesprogramm rehapro im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stattgefunden. Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Deutschen Landkreistages (DLT), der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) und des BMAS haben den Ablauf und die Ergebnisse des ersten Förderaufrufs diskutiert und ausgewertet. In die Diskussion sind die Rückmeldungen des Beirats rehapro zu den Erfahrungen aus dem ersten Förderaufruf eingeflossen. Ziel war es, entsprechende Rückschlüsse für die Vorbereitung des zweiten Förderaufrufs zu ziehen.

Der Lenkungsausschuss hat sich insbesondere mit Fragen und Vorschlägen zu Organisation und Inhalt des zweiten Förderaufrufs beschäftigt, die vom Beirat rehapro, von den Kontaktstellen bei der DRV Bund, dem DLT und der BA sowie von der Fachstelle rehapro und dem BMAS eingebracht wurden.

Bezüglich der Organisation des zweiten Förderaufrufs wurde im Lenkungsausschuss konsentiert, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen aus dem ersten Förderaufruf beibehalten werden. Es wird demnach wieder ein zweistufiges Antragsverfahren mit einer der Antragstellung vorgelagerten Projektskizze geben.

Das Antragsverfahren wird jedoch insbesondere hinsichtlich der Projektskizze vereinfacht. Um das Projektskizzenverfahren gegenüber dem ersten Förderaufruf zu vereinfachen, ist der Projektskizze keine differenzierte Finanzplanung mehr, sondern lediglich eine orientierende Finanzplanung beizufügen. Auch die Arbeits- und Zeitpläne sollen nur einen orientierenden Charakter haben. Im Vordergrund stehen vielmehr die Projektidee und die inhaltliche Qualität der Projektskizze. Daher geht es bei der Projektskizze vor allem um die Darstellung des innovativen Ansatzes, d. h. die Darstellung der angestrebten Verbesserung und der Neuartigkeit durch die zu erprobenden innovativen Leistungen und/oder innovativen organisatorischen Maßnahmen. Darüber hinaus sind der erwartete zusätzliche Erkenntnisgewinn zu den Wirkungen der innovativen Leistungen und/oder innovativen organisatorischen Maßnahmen sowie die Möglichkeiten zur Verallgemeinerbarkeit und Verstetigung besonders zu erläutern. Dementsprechend wird auch die Rückmeldung zur Projektskizze auf den Inhalt fokussiert werden.

Bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung des zweiten Förderaufrufs wurde im Lenkungsausschuss konsentiert, dass die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des ersten Förderaufrufs für den zweiten Förderaufruf unverändert übernommen werden.

Darüber hinaus hat sich der Lenkungsausschuss dafür ausgesprochen, dass der bereits in der Förderrichtlinie angelegte Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ im zweiten Förderaufruf stärker betont werden soll. Modellprojekte können diesen Grundsatz insbesondere umsetzen durch:

- die Berücksichtigung der Adressatenperspektive,
- die Partizipation Betroffener und ihrer Verbände an der Konzeption, Umsetzung, Begleitung etc. des jeweiligen Modellprojekts und/oder
- die konzeptionelle Ausrichtung des jeweiligen Modellprojekts auf institutionelle Selbsthilfeaktivitäten.

Des Weiteren soll nach den Beschlüssen des Lenkungsausschusses der zweite Förderaufruf den zusätzlichen Erkenntnisgewinn besonders hervorheben, damit die Modellprojekte stärker auf überprüfbare Ziele und Ergebnisse hin ausgerichtet werden. Eine wissenschaftliche Begleitung kann hierbei unterstützen.

Im Kontext des zusätzlichen Erkenntnisgewinns kann es sinnvoll sein, die Konzeption des Modellprojekts auf spezifische Probleme oder Bedarfe bzw. auf bestimmte Teilnehmergruppen zu fokussieren, da die Ergebnisse besser überprüfbar und bewertbar sind. Demgegenüber sollen Modellprojekte nicht gefördert werden, wenn die Zielsetzung oder die angestrebten Ergebnisse keine zusätzlichen Erkenntnisse erwarten lassen.

Darüber hinaus soll dem Lenkungsausschuss zufolge ein weiterer Fokus auf den Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren liegen. Die Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure im Kontext der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ist ein wichtiges Förderziel des Bundesprogramms rehapro. Von besonderem Interesse sind daher Projekte, bei denen rechtskreisübergreifend zusammengearbeitet wird, um an den Schnittstellen eine verbesserte Kooperation bzw. Verzahnung zu erproben.

Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die inhaltliche Ausrichtung und die organisatorischen Rahmenbedingungen für den zweiten Förderaufruf grundsätzlich nicht ändern werden. Dementsprechend können die Antragsberechtigten bereits vor Veröffentlichung des zweiten Förderaufrufs ihre Projektskizzen für die geplanten Modellprojekte erarbeiten und konkretisieren.

Zweiter Förderaufruf

Auf Basis der Ergebnisse der zweiten Sitzung des Lenkungsausschusses bereiten das BMAS und die Fachstelle rehapro derzeit den zweiten Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro vor. In diesem Zusammenhang werden auch die für das Antragsverfahren notwendigen Unterlagen, wie z. B. Formulare und Arbeitsmaterialien, überarbeitet und aktualisiert. Die Veröffentlichung des zweiten Förderaufrufs soll Herbst 2019 erfolgen. Aufgrund der gleichbleibenden Rahmenbedingungen als Ergebnis des Lenkungsausschusses können die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der Rentenversicherung bereits jetzt mit der Erstellung einer aussagekräftigen Projektskizze für die Modellprojekte beginnen bzw. diese fortführen. Die Förderung im zweiten Förderaufruf wird wie beim ersten Förderaufruf unter dem Vorbehalt stehen, dass ausreichend Haushaltsmittel verfügbar sind.

Veranstaltungen

Die Fachstelle rehapro wird auf der folgenden Veranstaltung mit einem Stand vertreten sein und zum Bundesprogramm rehapro informieren:

03. September 2019Tag der Jobcenter, Berlin

4. Newsletter, 05. Juli 2019

Zweite Sitzung des Lenkungsausschusses

Am 10. Juli 2019 findet die zweite Sitzung des Lenkungsausschusses im Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt (BMAS). Der Lenkungsausschuss wurde zur Sicherung der reibungslosen Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen unter dem Vorsitz des BMAS eingerichtet. Der Lenkungsausschuss überwacht und steuert den Gesamtprozess. Neben dem BMAS sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, für die kommunalen Spitzenverbände der Deutsche Landkreistag und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) hochrangig vertreten.

Ziel der zweiten Sitzung des Lenkungsausschusses ist es, den Ablauf und die Ergebnisse des ersten Förderaufrufs zu diskutieren und auszuwerten. Hierbei werden auch die Rückmeldungen des Beirats zu den Erfahrungen aus dem ersten Förderaufruf einfließen. Entsprechende Rückschlüsse sollen dann bei den Vorbereitungen des zweiten Förderaufrufs berücksichtigt werden.

Im Anschluss an die Sitzung des Lenkungsausschusses werden das BMAS und die Fachstelle rehapro mit der Vorbereitung des zweiten Förderaufrufs beginnen, der im zweiten Halbjahr 2019 erfolgen soll.

Anregung der BIH in der letzten Beiratssitzung

Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) haben in der letzten Beiratssitzung dafür geworben, dass die Integrationsfachdienste stärker in die Modellprojekte eingebunden werden. Je nach Ausgestaltung des Modellprojekts kann eine Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten sehr sinnvoll sein. Als Einstieg legen wir Ihnen die Lektüre der beigefügten Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zur Arbeit der Integrationsfachdienste ans Herz.

Abordnungen zur Fachstelle rehapro

Der Gesetzgeber hat die Abwicklung des Bundesprogramms rehapro der DRV KBS übertragen. Bei der DRV KBS wurde dafür eine unabhängige Organisationseinheit, die Fachstelle rehapro, eingerichtet. Die Fachstelle rehapro vollzieht als Projektträger die Förderung im Auftrag des BMAS. Im Bereich des SGB II prüft die Fachstelle rehapro die eingegangenen Projektskizzen und Förderanträge. Die Förderanträge werden zusätzlich von der Fachstelle nach einer einheitlichen Bewertungsmatrix bewertet. Auf dieser Grundlage erstellt die Fachstelle rehapro ihre Förderempfehlung und übermittelt diese an das BMAS und den Beirat.

Die Fachstelle rehapro sucht für die Prüfung und Bewertung der Modellprojekte aus dem SGB II-Bereich fachliche Unterstützung, sowohl aus den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft als auch aus Jobcentern in Form von gemeinsamen Einrichtungen.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
- die fachliche und inhaltliche Prüfung der Projektskizzen und Förderanträge der Jobcenter,
- die Beratung der antragstellenden Jobcenter,
- Aufbau bzw. Überarbeitung von Prüf- und Abwicklungsverfahren,
- Erarbeitung von Stellungnahmen für das BMAS,
- Zusammenarbeit mit dem BMAS.

Der Einsatz erfolgt am Dienstsitz der DRV KBS in Bochum im Wege einer Abordnung in der Regel für die Dauer von zwei Jahren.

Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter können sich gern für nähere Informationen und Bewerbungen direkt mit der Fachstelle unter 0234 304-83233 in Verbindung setzen.
Das BMAS begrüßt eine fachliche Unterstützung der Fachstelle rehapro aus dem SGB II-Bereich und würde sich über zahlreiche Bewerbungen sehr freuen.

Veranstaltungen

Die Fachstelle rehapro wird auf der folgenden Veranstaltung mit einem Stand vertreten sein und zum Bundesprogramm rehapro informieren:

03. September 2019Tag der Jobcenter, Berlin

3. Newsletter, 03. April 2019

Förderentscheidung zum ersten Förderaufruf

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 28. März 2019 entschieden, im Rahmen des ersten Förderaufrufs 61 Modellprojekte von insgesamt 97 beantragten Projekten zu fördern. Es werden alle 28 beantragten Projekte aus dem SGB VI-Bereich gefördert sowie 33 Projekte aus dem SGB II-Bereich. 36 Modellprojekte aus dem SGB II-Bereich sind nicht zur Förderung vorgesehen.

Der Beirat rehapro und alle koordinierenden Antragsteller der Modellprojekte wurden am 28. und 29. März 2019 über die Entscheidung des BMAS informiert. Hierbei handelt es sich um eine Vorabinformation, aus der kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung hergeleitet werden kann.

Derzeit findet die vertiefte zuwendungsrechtliche Prüfung der Anträge durch die Fachstelle rehapro und den Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund statt. Im Anschluss werden die rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheide von der Fachstelle rehapro sukzessive versendet.

Im Sommer 2019 und im Jahr 2020 sind weitere Förderaufrufe geplant. Modellprojekte, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs nicht zur Förderung vorgesehen sind, können sich mit einem gegebenenfalls überarbeiteten Antrag erneut bewerben.

Indirekte Projektausgaben - Ergebnis der Prüfung

Verschiedene Hochschulen und staatlich institutionell geförderte wissenschaftliche Institute haben im Rahmen der Förderanträge mit Verweis auf die Förderpraxis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einen pauschalen Zuschlag für indirekte Projektausgaben veranschlagt. Eine derartige Pauschale für Letztempfänger sieht die Förderrichtlinie des Bundesprogramms rehapro nicht vor. Im Zuwendungsrecht ist eine solche Pauschale nicht geregelt. Die pauschale Abrechnung von indirekten Projektausgaben stellt eine Abweichung zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung und zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen dar.

Das BMAS hat geprüft, ob die gängige Förderpraxis des BMBF mit den entsprechenden Abweichungen von den zuwendungsrechtlichen Vorgaben auch im Bundesprogramm rehapro Anwendung finden kann. Um indirekte Projektausgaben pauschal abrechnen zu können, müsste in die Förderrichtlinie eine explizite Ausnahme von den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Regelungen aufgenommen werden. Das BMAS hat eine entsprechende Änderung vorgeschlagen, die der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesrechnungshofs (BRH) bedarf. Trotz intensiven Austauschs konnte BMAS kein Einvernehmen mit BMF und BRH herstellen.

Demzufolge müssen im Falle einer positiven Förderentscheidung des BMAS die Anträge, bei denen Letztempfänger im Kontext der wissenschaftlichen Begleitung eine Pauschale
für indirekte Projektausgaben beantragt haben, angepasst werden. Die Fachstelle rehapro wird bei Änderungsbedarf auf die Antragsteller zukommen.

Programmevaluation rehapro

Die Programmevaluation soll das Bundesprogramm rehapro in einer Gesamtschau der Ergebnisse und Wirkungen aller Modellprojekte kritisch würdigen sowie Erkenntnisse zur bundesweiten Übertragbarkeit und möglichen Verstetigung der Modellansätze liefern.

Das BMAS hat die Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Instituts für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen mit der Evaluation beauftragt. Für eine erfolgreiche Durchführung ist die Programmevaluation auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Modellprojekten angewiesen. Dem BMAS und insbesondere Frau Vanessa Ahuja, Leiterin der Abteilung V im BMAS, ist es ein wichtiges Anliegen, die gute Zusammenarbeit der Modellprojekte mit der Programmevaluation zu befördern. Frau Ahuja hat dies in einem Unterstützungsschreiben zum Ausdruck gebracht, das an die koordinierenden Antragsteller der zur Förderung vorgesehenen Modellprojekte versandt wurde.

Zeitplan
ab April 2019vertiefte zuwendungsrechtliche Prüfung der Anträge und sukzessive
Versendung der Zuwendungsbescheide
Sommer 2019Zweiter Förderaufruf
Veranstaltungen

Die Fachstelle rehapro wird auf folgenden Veranstaltungen mit einem Stand vertreten sein
und zum Bundesprogramm rehapro informieren:

15. bis 17. April 201928. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium 2019, Berlin
3. September 2019Tag der Jobcenter, Berlin

2. Newsletter, 07. März 2019

Sachstand zum ersten Förderaufruf

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs sind Anträge für insgesamt 97 Modellprojekte bei der Fachstelle rehapro eingegangen. Die Modellprojekte verteilen sich dabei wie folgt auf die Rechtskreise: 27 Modellprojekte sind aus dem SGB VI, 64 aus dem SGB II und 6 sind rechtskreisübergreifende Projekte.
Die Förderanträge wurden für den Rechtskreis SGB II von der Fachstelle rehapro und für den Rechtskreis SGB VI durch den Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund fachlich-inhaltlich geprüft.

Nach Abschluss der Prüfungen wurde eine nach Rechtskreisen getrennte Empfehlung an den Beirat rehapro und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übermittelt.

Vierte Sitzung des Beirats rehapro

Die Sitzung des Beirats rehapro zur Erstellung der Beiratsempfehlung findet am 11. und 12. März 2019 im BMAS in Berlin statt. Der Beirat rehapro wird die beantragten Modellprojekte bewerten und eine eigenständige Empfehlung abgeben. Diese Empfehlung sowie die Empfehlung durch die Fachstelle rehapro und den Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund dienen als Grundlage für die abschließende Entscheidung des BMAS über die Förderung der Modellprojekte.

Programmevaluation rehapro

Mit der Programmevaluation rehapro wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt, die Modellprojekte hinsichtlich ihrer Wirkungen wissenschaftlich zu untersuchen. Dabei sollen auch Erkenntnisse zur bundesweiten Übertragbarkeit und möglichen Verstetigung der Modellansätze gewonnen werden.


Die Programmevaluation wurde europaweit als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Drei Bewerber wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Im November 2018 fanden die Angebotspräsentationen in Berlin statt. Anschließend wurde ein schriftliches Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die Bieter haben im Rahmen eines Last Call-Verfahrens ihre Angebote finalisiert. Den Zuschlag hat am 06. März 2019 die Bewerbergemeinschaft aus Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen, Institut für angewandte Wirtschaftsforschung e.V. an der Universität Tübingen (IAW), ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln/Berlin, Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS), IGES Institut GmbH, Berlin und SOKO Institut, Sozialforschung und Kommunikation GmbH, Bielefeld erhalten.

Zeitplan
März 2019Sitzung des Beirats rehapro zur Bewertung der Modellprojekte und Empfehlung des Beirats
April 2019Entscheidung des BMAS über die Förderung der Modellprojekte
ab April 2019sukzessive Versendung der Zuwendungsbescheide
Sommer 2019Zweiter Förderaufruf
Veranstaltungen

Die Fachstelle rehapro wird auf folgenden Veranstaltungen mit einem Stand vertreten sein und zum Bundesprogramm rehapro informieren:

15. bis 17. April 201928. Rehabilitationswissen-
schaftliches Kolloquium 2019, Berlin
03. September 2019Tag der Jobcenter, Berlin

1. Newsletter, 29. November 2018

Sachstand zum ersten Förderaufruf

Die Resonanz auf den ersten Förderaufruf ist groß. Insgesamt sind 140 Projektskizzen bei der Fachstelle rehapro eingegangen, davon 104 aus dem SGB II-Bereich, 30 aus dem SGB VI-Bereich und 6 rechtskreisübergreifende Projektskizzen. Die Fachstelle rehapro hat bis zum 18. Oktober 2018 allen Antragstellern eine Rückmeldung zu ihrer Projektskizze übersandt. Ab Erhalt der Rückmeldung haben diese zwei Monate Zeit, einen Antrag einzureichen. Die Förderanträge werden demnach bis zum 18. Dezember 2018 eingehen. Erste Förderanträge liegen bereits vor.

Die in den Modellprojekten veranschlagten Mittel übersteigen die für den ersten Förderaufruf vorgesehenen Fördermittel deutlich, sodass nicht alle beantragten Projekte gefördert werden können. Daher wird eine Auswahl der zu fördernden Modellprojekte auf Basis qualitativer Kriterien erfolgen.

Im Bundesprogramm rehapro stehen neben den allgemeinen Kriterien der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit/ Ressourceneinsatz insbesondere das Innovationspotenzial, die Möglichkeit der Verstetigung des Modellansatzes und der zusätzliche Erkenntnisgewinn im Fokus. Die Bewertung der zu fördernden Modellprojekte wird sich daher auf diese Kriterien konzentrieren. 

Informationen zum weiteren Verfahren

Nach Eingang aller Förderanträge werden diese für den Rechtskreis SGB II von der Fachstelle rehapro und für den Rechtskreis SGB VI durch die DRV Bund, Grundsatz- und Querschnittsbereich, fachlich-inhaltlich geprüft. Wenn diese ihre Prüfungen mit Abgabe einer Empfehlung abgeschlossen haben, wird eine nach Rechtskreisen getrennte Gesamtempfehlung an den Beirat rehapro und das BMAS übermittelt.

Der Beirat rehapro bewertet die vorgelegten Modellprojekte ebenfalls und gibt eine eigenständige Empfehlung ab.

Das BMAS entscheidet unter Berücksichtigung der Gesamtempfehlung der Fachstelle rehapro und der Empfehlung des Beirats rehapro im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens über die Förderung der beantragten Modellprojekte. Anschließend erlässt die Fachstelle rehapro die entsprechenden Zuwendungsbescheide und die Modellprojekte mit positivem Bescheid können beginnen. Die Modellprojekte, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs nicht zur Förderung zugelassen werden, können sich in den weiteren Förderaufrufen erneut bewerben.

Nach heutiger Planung soll die Beiratssitzung zur Bewertung und Erstellung der Beiratsempfehlung im März 2019 stattfinden. Nach der Entscheidung des BMAS kann mit der sukzessiven Versendung der Zuwendungsbescheide gerechnet werden.

Dritte Sitzung des Beirats rehapro

Der Beirat rehapro unterstützt das BMAS und die verantwortlichen Akteure auf Bundesebene in Fragen der Entwicklung und Umsetzung der Modellprojekte. Im Beirat wirken die für das Bundesprogramm wesentlichen Akteure mit. Er hat 20 stimmberechtigte Mitglieder.

Seine Aufgaben sind:

  • Begleitung der Entwicklungsphase sowie Erarbeitung des Förderrahmens,
  • Förderempfehlungen gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Modellprojekten und
  • Begleitung und Bewertung der Programmevaluation sowie Empfehlungen zum Umgang mit den Ergebnissen.


Die konstituierende Sitzung des Beirates fand am 20. September 2017 statt.

In der zweiten Beiratssitzung im Dezember 2017 wurden die Eckpunkte der Förderung vorgestellt und finalisiert. Auf Basis der Eckpunkte wurde die Förderrichtlinie erstellt. Im April 2018 konnten die Beiratsmitglieder im Rahmen einer schriftlichen Anhörung ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Förderrichtlinie abgeben.

Die dritte Sitzung des Beirats rehapro fand nunmehr am 05. November 2018 im Steinsaal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales statt. Die Mitglieder des Beirats stimmten insbesondere über das Verfahren zur Ausgestaltung der Beiratsempfehlung zu den Modellprojekten ab. Darüber hinaus wurden die Beiratsmitglieder über den Sachstand bei der Programmevaluation informiert.

Die vierte Sitzung des Beirats zur Erstellung der Empfehlung zu den Modellprojekten ist für März 2019 geplant.

Programmevaluation

Die Programmevaluation soll das Bundesprogramm rehapro in einer Gesamtschau der Ergebnisse und Wirkungen aller Modellprojekte kritisch würdigen. Zudem soll sie Erkenntnisse zur bundesweiten Übertragbarkeit und möglichen Verstetigung der Modellansätze liefern.

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb sind fünf Teilnahmeanträge eingegangen. Aus diesen Anträgen heraus wurden drei Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Angebote wurden bis 05. November 2018 fristgerecht eingereicht. Ende November 2018 erfolgen die Angebotspräsentationen und die anschließenden Verhandlungen mit den Bietern.

Zeitplan
bis 18. Dezember 2018 Eingang der Förderanträge
Dezember - Februar 2019inhaltliche Prüfung und Bewertung der Förderanträge, Erstellung der Gesamtempfehlung der Fachstelle rehapro und der DRV Bund
März 2019Sitzung des Beirats rehapro zur Bewertung der Modellprojekte und Empfehlung des Beirats
April 2019Entscheidung des BMAS über die Förderung der Modellprojekte
ab April 2019sukzessive Versendung der Zuwendungsbescheide
Sommer 2019Zweiter Förderaufruf
Veranstaltungen

Die Fachstelle rehapro wird vom 15. bis 17. April 2019 mit einem Stand auf dem 28. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium 2019 in Berlin vertreten sein und zum Bundesprogramm rehapro informieren.