Bundesprogramm rehapro

Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro

Dritter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

08. Juli 2022

Der dritte Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro wurde heute im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.07.2022 B3) veröffentlicht.

Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und Chance, dass das BMAS den gesetzlichen Auftrag aus § 11 SGB IX mit dem Bundesprogramm rehapro umsetzt und Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchführt.

Der dritte Förderaufruf baut organisatorisch und inhaltlich auf den Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf. Die folgenden drei Themenfelder ergänzen inhaltliche Impulse zur Ausrichtung der Modellprojekte:

  • Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung
  • Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern
  • Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Prävention und Rehabilitation, z. B. durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren

Weitere Anregungen sind dem Begleitschreiben zum dritten Förderaufruf zu entnehmen. Die Förderdauer der Projekte des dritten Förderaufrufs beträgt bis zu vier Jahre.

Interessierte Antragsberechtigte gemäß Nummer 5.2. der Förderrichtlinie (Jobcenter im Sinne von § 6d SGB II und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI) können ihre aussagekräftigen Projektskizzen bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen.

Modellvorhaben rehapro

Den Auftrag des Bundesgesetzgebers, gemäß § 11 SGB IX Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen, setzt das BMAS mit dem Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" um. Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.

Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die federführenden Bedarfsträger der Modellprojekte und somit Antragsteller und Ansprechpartner für mögliche Kooperationen bzw. Verbundprojekte.

Zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro stehen bis 2026 insgesamt rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die einzelnen Modellprojekte können bis zu fünf Jahre gefördert werden. Die ersten Modellprojekte des ersten Förderaufrufs starteten im 2. Halbjahr 2019; die ersten Modellprojekte des zweiten Förderaufrufs starteten Ende 2021. Der dritte Förderaufruf wurde im Juli 2022 veröffentlicht.