Bundesprogramm rehapro

Aktuelles

Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro - Zweiter Förderaufruf“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro - Zweiter Förderaufruf“ veröffentlicht. Darin werden alle 48 Modellprojekte vorgestellt, die im Rahmen des zweiten Förderaufrufs zum Bundesprogramm rehapro gefördert werden. Sie enthält außerdem einen Überblick über die Ziele und Rahmenbedingungen des Bundesprogramms.

Im Rahmen von rehapro werden viele innovative Ansätze in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Nachsorge für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erprobt, um ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten. Ziel ist es, wirksame Ansätze zu identifizieren und sie im Regelgeschäft der Jobcenter und Rentenversicherungsträger zu verstetigen, sodass alle Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen davon profitieren können.

Die Broschüre steht Ihnen als barrierefreie Datei unter Downloads zur Verfügung. Druckexemplare (Bestell- bzw. Artikelnummer A235) können bestellt werden unter:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/broschuere-rehabilitation-foerdern-staerken-besser-machen-veroeffentlicht.html

Dritter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

08. Juli 2022

Der dritte Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro wurde heute im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.07.2022 B3) veröffentlicht.

Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und Chance, dass das BMAS den gesetzlichen Auftrag aus § 11 SGB IX mit dem Bundesprogramm rehapro umsetzt und Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchführt.

Der dritte Förderaufruf baut organisatorisch und inhaltlich auf den Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf. Die folgenden drei Themenfelder ergänzen inhaltliche Impulse zur Ausrichtung der Modellprojekte:

  • Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung
  • Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern
  • Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Prävention und Rehabilitation, z. B. durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren

Weitere Anregungen sind dem Begleitschreiben zum dritten Förderaufruf zu entnehmen. Die Förderdauer der Projekte des dritten Förderaufrufs beträgt bis zu vier Jahre.

Interessierte Antragsberechtigte gemäß Nummer 5.2. der Förderrichtlinie (Jobcenter im Sinne von § 6d SGB II und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI) können ihre aussagekräftigen Projektskizzen bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen.

Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ zum Bundesprogramm rehapro veröffentlicht.

„Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ Diese Broschüre stellt alle Projekte vor, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs des Bundesprogramms rehapro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden.
55 verschiedene Modellprojekte werden beschrieben, die von persönlichen Gesundheitslotsen über Leistungen in Rehahäusern bis zu Unterstützung kleiner Unternehmen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement reichen.
Rehapro nimmt Menschen in den Blick, die nicht nur vorübergehende gesundheitliche Einschränkungen haben. Durch das Erproben innovativer Konzepte sollen neuen Wege gefunden werden, die Erwerbsfähigkeit dieser Menschen zu verbessern oder zu erhalten.

Die Broschüre steht Ihnen als barrierefreie Datei sowie als für den Selbstausdruck optimierte Datei unter Downloads zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, ein oder mehrere gedruckte Exemplare (Bestell- bzw. Artikelnummer A233) über den Publikationsversand der Bundesregierung unter folgendem Link zu bestellen:

https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a233-broschure-rehapro.html

Zweiter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

25. Mai 2020

Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der zweite Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro gestartet.

Das BMAS setzt mit dem Bundesprogramm rehapro den Auftrag aus § 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Ziel des Programms ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Langfristig soll der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.

Die besonderen Umstände aufgrund der Corona-Pandemie führen derzeit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu großen Herausforderungen. Auch die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind wegen der aktuellen Entwicklungen mit besonderen Aufgaben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konfrontiert. Momentan ist es nicht absehbar, welche zukünftigen Entwicklungen sich noch ergeben und wie sich diese auf die weitere Umsetzung des Bundesprogramms rehapro auswirken.

Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und auch eine Chance, den gesetzlichen Auftrag aus § 11 SGB IX zu erfüllen und innovative Ansätze mit Modellprojekten zur Stärkung der Rehabilitation zu erproben. Daher hat sich das BMAS entschieden, den zweiten Förderaufruf zu starten.

Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum ermöglicht. Die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen.

Newsletter zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“