Bundesprogramm rehapro

[Projektdarstellung Reha ohne Grenzen]

Regionale Verzahnung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe und Arbeitsförderung


  • 1. Förderaufruf
  • Förderbeginn: 01.11.2019
  • Förderende: 31.10.2024

(Koordinierender) Antragsteller

Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg

Verbundpartner

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Weitere Projektbeteiligte

Jobcenter Jerichower Land

Rechtskreis des Modellprojekts

SGB II

Zielgruppe

  • Menschen mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen

Zahl der Teilnehmenden

100

Das Projekt ist in folgenden Bundesländern vertreten

  • Sachsen-Anhalt

Förderpolitische Ziele

  • die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen
  • die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern

Themen des Modellprojekts

  • Zusammenarbeit der Akteure
  • individualisierte Bedarfsorientierung/ Leistungserbringung

Kurzbeschreibung des Modellprojekts

[Durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 22 SGB III erbracht, wenn die Agentur für Arbeit als Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX auftritt. Für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, die als Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV MD) anerkannt sind, besteht nach § 22 Abs. 2 SGB III ein Leistungsverbot. Rehabilitanden haben häufig vielfältige Vermittlungshemmnisse, die die leidensgerechte Integration auf dem Arbeitsmarkt verhindern oder verzögern. Um diese Vermittlungshemmnisse abzubauen und eine Eingliederung der Rehabilitanden auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nachhaltig zu realisieren, stehen den Jobcentern entsprechende Förderleistungen zur Verfügung, wie z. B.Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, kommunale Leistungen nach § 16a SGB II, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III, sowie Förderungen bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach § 16g SGB II. Aufgrund des genannten Leistungsverbotes partizipieren Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung aktuell nicht von dem zuvor genannten Produktportfolio. Vor diesem Hintergrund nimmt das Modellvorhaben die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen, erwerbsfähigen Rehabilitanden unter Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Fokus. Zentrale Akteure sind die Integrationsfachkraft beim Jobcenter, welche den Rehabilitanden federführend betreut, und der Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung, mit welchem die einzelnen Leistungen zur Teilhabe engmaschig abgesprochen werden. Die Projektziele bestehen in der Aktivierung langzeitarbeitsloser Rehabilitanden durch geeignete Förderinstrumente ohne Leistungsverbot, der Platzierung gemäß des individuellen Leistungsbildes auf dem (ersten) Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt und der nachhaltigen Integration (mindestens 12 Monate im Beschäftigungsverhältnis) durch 12-monatige Nachbetreuung sowohl der Rehabilitanden (durch die Integrationsfachkraft) als auch der Arbeitgeber (durch einen rechtskreisübergreifenden Arbeitgeberstellenservice). Durch die Schließung der Lücke zwischen Arbeitslosengeld II und Übergangsgeld bei Aufnahme einer beruflichen Qualifizierung wird eine weitere Vermittlungshürde abgebaut. Insgesamt wird mit dem skizzierten Vorgehen eine Gleichberechtigung der Rehabilitanden hergestellt.]

Was ist das Innovative an dem Projekt?

Durch die Umsetzung des Modellvorhabens „Reha ohne Grenzen“ sollen die bestehenden Grenzen, Hemmschwellen und Förderlücken überwunden und geschlossen werden. Der Prozess der beruflichen Rehabilitation soll vielfältiger, individueller und vor allem schneller umgesetzt werden. Der Handlungsspielraum und die Entscheidungskompetenz der beteiligten Mitarbeiter in den Jobcentern werden deutlich erhöht. Demnach können nach erfolgter Vorabstimmung mit der Rentenversicherung eigenständige Entscheidung zur Umsetzung von Arbeitsmarktpro-dukten bis zu einer Dauer von 12 Monaten getroffen werden. Notwendige Produkte, die kein Bestandteil des Leistungsportfolios der Rentenversicherung sind, können vom Jobcenter bewilligt und aus dem Eingliederungsbudget finanziert werden, beispielsweise die Gewährung von Einstiegsgeld bei einer Arbeitsaufnahme oder die Heranführung an den Arbeitsmarkt über eine Arbeitsgelegenheit. Der gesamte Prozess der beruflichen Rehabilitation wird durch die Verringerung der bis

Kontakt

Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg Janine Kitter
Otto-von Guericke-Str. 12a
E-Mail: janine.kitter2@jobcenter-ge.de
Internet: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Magdeburg/DE/Home/home_node.html

Hinweis zur Haftung

Bei den Projektbeschreibungen handelt es sich um Selbstdarstellungen, die vom koordinierenden Antragstellenden eingereicht wurden. Für die Inhalte der Projektbeschreibungen sind die Antragstellenden verantwortlich.