Bundesprogramm rehapro

GeStärkT

Gesundheit Stärken Teilhabe ermöglichen


  • 1. Förderaufruf
  • Förderbeginn: 01.10.2019
  • Förderende: 14.11.2022

(Koordinierender) Antragsteller

Jobcenter im Landkreis Celle

Weitere Projektbeteiligte

Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Krankenkassen, lokale Beratungseinrichtungen, Arbeitgeberverbünde-/Kammern vor Ort

Rechtskreis des Modellprojekts

SGB II

Zielgruppe

  • Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen
  • Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
  • Menschen mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen
  • Personen aus der förderfähigen Zielgruppe mit spezifischer Situation in Bezug auf frühzeitige Intervention und/oder Rehabilitation
  • alle Kunden des SGB II mit Interesse an Gesundhheitsförderungs- und Präventionsangeboten

Zahl der Teilnehmenden

834

Das Projekt ist in folgenden Bundesländern vertreten

  • Niedersachsen

Förderpolitische Ziele

  • einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung vorzubeugen
  • die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen
  • einer drohenden (Teil-) Erwerbsminderung entgegenzuwirken
  • die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern
  • in der Kinder- und Jugendrehabilitation eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit zu beseitigen oder die insbesondere durch chronische Erkrankungen beeinträchtigte Gesundheit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, sofern sie Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann

Themen des Modellprojekts

  • Zusammenarbeit der Akteure
  • individualisierte Bedarfsorientierung/ Leistungserbringung
  • frühzeitige Intervention
  • Nachsorge und Teilhabe

Kontakt

Jobcenter im Landkreis Celle, Franziska Bauch
Georg-Wilhelm-Str. 14, 29223 Celle
E-Mail: Franziska.Bauch2@jobcenter-ge.de

Hinweis zur Haftung

Bei den Projektbeschreibungen handelt es sich um Selbstdarstellungen, die vom koordinierenden Antragstellenden eingereicht wurden. Für die Inhalte der Projektbeschreibungen sind die Antragstellenden verantwortlich.