Bundesprogramm rehapro

[Projektdarstellung GeBeGT]

Gesundheit fördern - Beschäftigungsfähigkeit herstellen im Kreis Gütersloh


  • 3. Förderaufruf
  • Förderbeginn: 01.01.2024
  • Förderende: 31.12.2027

(Koordinierender) Antragsteller

Kreis Gütersloh

Rechtskreis des Modellprojekts

SGB II

Zielgruppe

  • Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen
  • Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
  • Menschen mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen

Zahl der Teilnehmenden

240

Das Projekt ist in folgenden Bundesländern vertreten

  • Nordrhein-Westfalen

Förderpolitische Ziele

  • einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung vorzubeugen
  • die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen
  • einer drohenden (Teil-) Erwerbsminderung entgegenzuwirken
  • die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern

Themen des Modellprojekts

  • Zusammenarbeit der Akteure
  • individualisierte Bedarfsorientierung/ Leistungserbringung
  • frühzeitige Intervention
  • Nachsorge und Teilhabe
  • weitere Themen, die der Verfolgung eines der o.g. förderpolitischen Ziele dienen
  • Aufsuchende Beratung und Begleitung von Selbsthilfe

Kurzbeschreibung des Modellprojekts

[Innovative Wege zur gesundheitlichen Stabilisierung und perspektivischer Arbeitsaufnahme von Bürgergeldbeziehenden Menschen Im Kreis Gütersloh]

Was ist das Innovative an dem Projekt?

systematischer Ansatz zum Erkennen gesundheitlicher Einschränkungen und Herstellung der Leistungsfähigkeit: koordinierte Hilfeplanung und Umsetzung der Empfehlungen, Coaching, passgenaue berufliche Platzierung, sowie Verzahnung der Hilfsangebote im Kreis Gütersloh

Kontakt

Kreis Gütersloh
Herzebrocker Straße 140
E-Mail: kreisverwaltung@gt-net.de
Internet: https://www.kreis-guetersloh.de

Hinweis zur Haftung

Bei den Projektbeschreibungen handelt es sich um Selbstdarstellungen, die vom koordinierenden Antragstellenden eingereicht wurden. Für die Inhalte der Projektbeschreibungen sind die Antragstellenden verantwortlich.