Bundesprogramm rehapro

[Projektdarstellung ESP]

Einstiegsprämie (ESP) - Förderung der Motivation zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung durch Prämienzahlung


  • 1. Förderaufruf
  • Förderbeginn: 01.11.2019
  • Förderende: 31.10.2024

(Koordinierender) Antragsteller

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Verbundpartner

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Weitere Projektbeteiligte

Medizinische Hochschule Hannover (MHH)

Rechtskreis des Modellprojekts

SGB VI

Zielgruppe

  • Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen
  • Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
  • Menschen mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen

Zahl der Teilnehmenden

468

Das Projekt ist in folgenden Bundesländern vertreten

  • Niedersachsen
  • Thüringen

Förderpolitische Ziele

  • die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen
  • einer drohenden (Teil-) Erwerbsminderung entgegenzuwirken
  • die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern

Themen des Modellprojekts

  • Zusammenarbeit der Akteure
  • individualisierte Bedarfsorientierung/ Leistungserbringung
  • Nachsorge und Teilhabe

Kurzbeschreibung des Modellprojekts

[Die Einstiegsprämie (ESP) ist ähnlich dem Einstiegsgeld nach § 16b SGB II und als Alternativleistung zum EGZ konzipiert. Damit ist eine Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 8 SGB IX der Versicherten impliziert. Die ESP wird unabhängig vom Bruttoentgelt für sechs Monate direkt an den Versicherten gezahlt und kann nicht individuell verhandelt werden. Vorgesehen ist eine Staffelung nach den wöchentlichen Arbeitsstunden, damit die Förderung in einem angemessenen Verhältnis zum Nettolohn steht; eine einmalige Prämienzahlung folgt nach 12 Monaten nahtloser Beschäftigung. Mit der ESP sind prognostisch mehr Versicherte in bedarfsdeckende und stabile Arbeitsverhältnisse zu begleiten. Eigenverantwortung und das Recht auf Selbstbestimmung sollen durch die direkte Förderung der Versicherten jedoch in allen Personenkreisen gestärkt werden. Bei steigenden Bruttolöhnen ist im Vergleich zum EGZ außerdem von einer Verringerung der Sozialversicherungsausgaben auszugehen.]

Was ist das Innovative an dem Projekt?

Etablierung der Einstiegsprämie (ESP) als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff. SGB IX) analog § 16b SGB II, um eine angenommene Benachteiligung für Menschen gegenüber den Leistungsempfängern des Einstiegsgeldes (§ 16 SGB II) auszuschließen.

Kontakt

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 6, 30880 Laatzen
E-Mail: rehapro@drv-bsh.de
Internet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/DE/Home/home_node.html

Hinweis zur Haftung

Bei den Projektbeschreibungen handelt es sich um Selbstdarstellungen, die vom koordinierenden Antragstellenden eingereicht wurden. Für die Inhalte der Projektbeschreibungen sind die Antragstellenden verantwortlich.