Bundesprogramm rehapro

Förderziele

Das Ziel der zu erprobenden innovativen Maßnahmen, Ansätze, Methoden und Organisationsmodelle soll es sein,

  • die Grundsätze „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ zu stärken,
  • die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen,
  • sowie den Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig zu senken.

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung sollen innovative Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erprobt sowie die Zusammenarbeit der Akteure in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter verbessert werden. In der inhaltlichen Ausgestaltung der Modellprojekte soll der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ berücksichtigt werden. Mit den genannten Unternehmungen sollen zusätzliche Erkenntnisse für die Entwicklung effektiver und nachhaltiger Lösungsansätze gewonnen werden, um die genannten Ziele zu erreichen. Dementsprechend sollen möglichst vielfältige innovative Ansätze und Ideen erprobt und ein gemeinsamer Lern- und Erkenntnisprozess, der Ansätze zur Übertragbarkeit und Verstetigung der Erkenntnisse aus den Modellprojekten liefern kann, angestoßen werden. Darauf aufbauend kann gegebenenfalls auch eine Entscheidung des Gesetzgebers zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen vorbereitet werden.