Antragsverfahren
Antragsberechtigt für die Förderung von Modellprojekten nach § 11 SGB IX waren ausschließlich Jobcenter und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Der dritte und zugleich letzte Förderaufruf wurde am 08.07.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Antragstellung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren. Hierbei wurde zunächst eine Projektskizze eingereicht, die bewertet und kommentiert wurde, bevor auf dieser Grundlage ein ausführlicher Förderantrag gestellt werden konnte.
1. Stufe: Projektskizze
Die Projektskizze besteht aus einem auszufüllenden PDF-Formular (inklusive Eigenerklärungen), der Projektbeschreibung, einem orientierenden Finanzierungsplan und einem Zeit- und Meilensteinplan. Die Projektskizze muss selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.
Die eingereichten Projektskizzen wurden für den Rechtskreis SGB II durch die Fachstelle rehapro und für den Rechtskreis SGB VI durch den Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund inhaltlich bewertet.
Die Rückmeldung zur Projektskizze wurde durch die Fachstelle rehapro versandt. Bei positiver Rückmeldung konnte gemäß Nummer 5.4.2 der Förderrichtlinie innerhalb von zwei Monaten ein Förderantrag bei der Fachstelle rehapro eingereicht werden.
2. Stufe: Förderantrag
Nachdem die Antragsteller von der Fachstelle rehapro eine positive Rückmeldung zu Ihrer Projektskizze erhalten haben, konnten Sie auf dieser Grundlage innerhalb der gesetzten Frist einen Förderantrag über das Internet-Portal easy-Online stellen.
Die eingegangenen Förderanträge wurden, analog der Prüfung der Projektskizzen, für den Bereich SGB II durch die Fachstelle rehapro und für den Bereich SGB VI durch den Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund fachlich-inhaltlich geprüft und bewertet. Auch der Beirat rehapro gab eine eigenständige Förderempfehlung zu den Modellprojekten ab. Anschließend entschied das BMAS im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung der Empfehlungen über die grundsätzliche Förderung der jeweiligen Modellprojekte. Auf Basis dieser Entscheidung prüften die Fachstelle rehapro und der Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV die Förderanträge vertieft inhaltlich und zuwendungsrechtlich, gegebenenfalls auch in Rückkopplung mit den Antragstellenden. Hierbei konnten bei Bedarf auch inhaltliche Anpassungen durch die Antragstellenden notwendig werden. Erst danach erfolgte die rechtsverbindliche Bewilligung der Modellprojekte.