Bundesprogramm rehapro

Hinweise zum Verfahren

Antragsberechtigt für die Förderung von Modellprojekten nach § 11 SGB IX sind ausschließlich Jobcenter und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Hierbei wird zunächst eine Projektskizze eingereicht, die bewertet und kommentiert wird, bevor auf dieser Grundlage ein ausführlicher Förderantrag gestellt werden kann.

1. Stufe: Projektskizze

  • Die Projektskizze besteht aus einem auszufüllenden PDF-Formular (inklusive Eigenerklärungen),
  • der Projektbeschreibung,
  • einem orientierenden Finanzierungsplan und
  • einem Zeit- und Meilensteinplan.

Die Vorlagen stehen im Downloadbereich zur Verfügung, ebenso nähere Informationen zur Gliederung der Projektbeschreibung sowie die aktuelle Arbeitshilfe. Die Projektskizze muss selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.

Bei Verbundprojekten reicht der antragsberechtigte Projektkoordinator eine Skizze für alle Verbundpartner ein.

Für die Begutachtung der Skizzen ist das Formular mitsamt der genannten Anlagen per E-Mail an fachstelle-rehapro@kbs.de zu senden. Zusätzlich muss das von dem*der Bevollmächtigten unterschriebene PDF-Formular mit den Anlagen postalisch eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung ist dem Förderaufruf zu entnehmen.

Die eingereichten Projektskizzen werden für den Rechtskreis SGB II durch die Fachstelle rehapro inhaltlich bewertet und für den Rechtskreis SGB VI durch die DRV Bund, Grundsatz- und Querschnittsbereich.

Die Rückmeldung zur Projektskizze wird durch die Fachstelle rehapro versandt. In dieser wird ein konkretes Fristende zur Einreichung des Förderantrags mitgeteilt. Eine positive Rückmeldung zur Projektskizze begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Alle Unterlagen sowie Hilfen (insbesondere die Arbeitshilfe) zur Einreichung der Skizze finden Sie im Downloadbereich.

2. Stufe: Förderantrag

Nach einer positiven Rückmeldung zur Projektskizze reichen die Antragsteller ihren Förderantrag ein. Dies erfolgt über das Internetportal easy-Online.

Für antragsberechtigte Rentenversicherungsträger gilt der AZA-Antrag. Antragsberechtigte Jobcenter verwenden bitte den AZV-Antrag.

Bei Verbundprojekten reicht jeder Verbundpartner einen eigenen Antrag ein. Wenn möglich, sollten die Anträge aller Verbundpartner gleichzeitig bei der Fachstelle rehapro eingereicht werden.

Alle Antragsunterlagen, verpflichtenden Vorlagen und weiterführende Dokumente stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Beachten Sie auch hier insbesondere die Arbeitshilfe, die das Verfahren ausführlich erläutert.