Veröffentlichungen
Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro - Zweiter Förderaufruf“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro - Zweiter Förderaufruf“ veröffentlicht. Darin werden alle 48 Modellprojekte vorgestellt, die im Rahmen des zweiten Förderaufrufs zum Bundesprogramm rehapro gefördert werden. Sie enthält außerdem einen Überblick über die Ziele und Rahmenbedingungen des Bundesprogramms. Im Rahmen von rehapro werden viele innovative Ansätze in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Nachsorge für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erprobt, um ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten. Ziel ist es, wirksame Ansätze zu identifizieren und sie im Regelgeschäft der Jobcenter und Rentenversicherungsträger zu verstetigen, sodass alle Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen davon profitieren können. Die Broschüre steht Ihnen als barrierefreie Datei unter Downloads zur Verfügung. Druckexemplare (Bestell- bzw. Artikelnummer A235) können bestellt werden unter: |
Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! - Erster Förderaufruf"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ zum Bundesprogramm rehapro veröffentlicht. https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a233-broschure-rehapro.html |
Dritter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“08. Juli 2022 Der dritte Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro wurde heute im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.07.2022 B3) veröffentlicht. Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und Chance, dass das BMAS den gesetzlichen Auftrag aus § 11 SGB IX mit dem Bundesprogramm rehapro umsetzt und Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchführt. Der dritte Förderaufruf baut organisatorisch und inhaltlich auf den Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf. Die folgenden drei Themenfelder ergänzen inhaltliche Impulse zur Ausrichtung der Modellprojekte:
Weitere Anregungen sind dem Begleitschreiben zum dritten Förderaufruf zu entnehmen. Die Förderdauer der Projekte des dritten Förderaufrufs beträgt bis zu vier Jahre. Interessierte Antragsberechtigte gemäß Nummer 5.2. der Förderrichtlinie (Jobcenter im Sinne von § 6d SGB II und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI) können ihre aussagekräftigen Projektskizzen bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen. |
Zweiter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“
25. Mai 2020 |