Bundesprogramm rehapro

Aktuelles

Newsletter November 2018

Sachstand zum ersten Förderaufruf

Die Resonanz auf den ersten Förderaufruf ist groß. Insgesamt sind 140 Projektskizzen bei der Fachstelle rehapro eingegangen, davon 104 aus dem SGB II-Bereich, 30 aus dem SGB VI-Bereich und 6 rechtskreisübergreifende Projektskizzen. Die Fachstelle rehapro hat bis zum 18. Oktober 2018 allen Antragstellern eine Rückmeldung zu ihrer Projektskizze über-sandt. Ab Erhalt der Rückmeldung haben diese zwei Monate Zeit, einen Antrag einzureichen. Die Förderanträge werden demnach bis zum 18. Dezember 2018 eingehen. Erste Förderanträge liegen bereits vor.

Die in den Modellprojekten veranschlagten Mittel übersteigen die für den ersten Förderaufruf vorgesehenen Fördermittel deutlich, sodass nicht alle beantragten Projekte gefördert werden können. Daher wird eine Auswahl der zu fördernden Modellprojekte auf Basis qualitativer Kriterien erfolgen.

Im Bundesprogramm rehapro stehen neben den allgemeinen Kriterien der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit/Ressourceneinsatz insbesondere das Innovationspotenzial, die Möglichkeit der Verstetigung des Modellansatzes und der zusätzliche Erkenntnisgewinn im Fokus. Die Bewertung der zu fördernden Modellprojekte wird sich daher auf diese Kriterien konzentrieren. 

Informationen zum weiteren Verfahren

Nach Eingang aller Förderanträge werden diese für den Rechtskreis SGB II von der Fach-stelle rehapro und für den Rechtskreis SGB VI durch die DRV Bund, Grundsatz- und Querschnittsbereich, fachlich-inhaltlich geprüft. Wenn diese ihre Prüfungen mit Abgabe einer Empfehlung abgeschlossen haben, wird eine nach Rechtskreisen getrennte Gesamtempfehlung an den Beirat rehapro und das BMAS übermittelt.

Der Beirat rehapro bewertet die vorgelegten Modellprojekte ebenfalls und gibt eine eigen-ständige Empfehlung ab.

Das BMAS entscheidet unter Berücksichtigung der Gesamtempfehlung der Fachstelle rehapro und der Empfehlung des Beirats rehapro im Rahmen seines pflichtgemäßen Er-messens über die Förderung der beantragten Modellprojekte. Anschließend erlässt die Fachstelle rehapro die entsprechenden Zuwendungsbescheide und die Modellprojekte mit positivem Bescheid können beginnen. Die Modellprojekte, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs nicht zur Förderung zugelassen werden, können sich in den weiteren Förderaufrufen erneut bewerben.

Nach heutiger Planung soll die Beiratssitzung zur Bewertung und Erstellung der Beirats-empfehlung im März 2019 stattfinden. Nach der Entscheidung des BMAS kann mit der sukzessiven Versendung der Zuwendungsbescheide gerechnet werden.

Dritte Sitzung des Beirats rehapro

Der Beirat rehapro unterstützt das BMAS und die verantwortlichen Akteure auf Bundes-ebene in Fragen der Entwicklung und Umsetzung der Modellprojekte. Im Beirat wirken die für das Bundesprogramm wesentlichen Akteure mit. Er hat 20 stimmberechtigte Mitglieder.

Seine Aufgaben sind:

  • Begleitung der Entwicklungsphase sowie Erarbeitung des Förderrahmens,
  • Förderempfehlungen gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Modellprojekten und
  • Begleitung und Bewertung der Programmevaluation sowie Empfehlungen zum Umgang mit den Ergebnissen.

Die konstituierende Sitzung des Beirates fand am 20. September 2017 statt.

In der zweiten Beiratssitzung im Dezember 2017 wurden die Eckpunkte der Förderung vor-gestellt und finalisiert. Auf Basis der Eckpunkte wurde die Förderrichtlinie erstellt. Im April 2018 konnten die Beiratsmitglieder im Rahmen einer schriftlichen Anhörung ihre Stellung-nahmen zum Entwurf der Förderrichtlinie abgeben.

Die dritte Sitzung des Beirats rehapro fand nunmehr am 5. November 2018 im Steinsaal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales statt. Die Mitglieder des Beirats stimmten insbesondere über das Verfahren zur Ausgestaltung der Beiratsempfehlung zu den Modellprojekten ab. Darüber hinaus wurden die Beiratsmitglieder über den Sachstand bei der Programmevaluation informiert.

Die vierte Sitzung des Beirats zur Erstellung der Empfehlung zu den Modellprojekten ist für März 2019 geplant.

Programmevaluation

Die Programmevaluation soll das Bundesprogramm rehapro in einer Gesamtschau der Ergebnisse und Wirkungen aller Modellprojekte kritisch würdigen. Zudem soll sie Erkenntnisse zur bundesweiten Übertragbarkeit und möglichen Verstetigung der Modellansätze liefern.

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb sind fünf Teilnahmeanträge eingegangen. Aus diesen Anträgen heraus wurden drei Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Angebote wurden bis 5. November 2018 fristgerecht eingereicht. Ende November 2018 erfolgen die Angebotspräsentationen und die anschließenden Verhandlungen mit den Bietern.

Zeitplan

  • bis 18. Dezember 2018 Eingang der Förderanträge
  • Dezember - Februar 2019 inhaltliche Prüfung und Bewertung der Förderanträge, Erstellung der Gesamtempfehlung der Fachstelle rehapro und der DRV Bund
  • März 2019 Sitzung des Beirats rehapro zur Bewertung der Modellprojekte und Empfehlung des Beirats
  • April 2019 Entscheidung des BMAS über die Förderung der Modellprojekte
  • ab April 2019 sukzessive Versendung der Zuwendungsbescheide
  • Sommer 2019 Zweiter Förderaufruf